In diesen Tagen erhalten 22 ambulante Hospizdienste (davon ein Kinderhospizdienst) erneut eine finanzielle Förderung der gesetzlichen Krankenkassen. Allein das Fördervolumen der Ersatzkassen ist im Vergleich zum Vorjahr um 71.622,24 Euro auf 558.379,08 Euro gestiegen. Das entspricht gegenüber 2013 einer Erhöhung um 14,7 Prozent.
"Damit sind die Ersatzkassen erneut Hauptfinanzier, denn ihr Anteil beträgt in diesem Jahr fast 47 Prozent am Gesamtförderbetrag aller gesetzlichen Krankenkassen, die zusammen 1.188.946,69 Euro an die Hospizdienste überweisen", so Dorothee Binder-Pinkepank, Pressesprecherin des Ersatzkassenverbandes vdek, Landesvertretung Berlin/Brandenburg.
Die finanzielle Förderung durch die Krankenkassen für eine häusliche Sterbebegleitung ist sowohl bei Kindern als auch für Erwachsene ein wichtiger Beitrag, um eine flächendeckende ambulante Hospizversorgung auszubauen. Im Jahr 2013 waren in Brandenburg 985 Ehrenamtliche im ambulanten Hospizdienst tätig.
Den vielen ehrenamtlichen Helfern, die sich vor Aufnahme dieser verantwortungsvollen und gesellschaftlich so wichtigen Tätigkeit in dafür fachspezifischen Kursen fortbilden, gilt unser Dank und unsere hohe Anerkennung.
Durch sie war es möglich, dass 1083 Menschen in ihren letzten Lebenstagen nicht auf ihr gewohntes soziales Umfeld verzichten mussten. Diesen schwer kranken Patienten und ihren Familienangehörigen konnte dadurch auch in der letzten Lebensphase die häusliche Geborgenheit erhalten werden.
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