Ersatzkassen unterstützen ambulante Hospizdienste im Land Brandenburg: 22 Einrichtungen werden mit 577.763,82 Euro gefördert

In diesen Tagen erhalten 22 ambulante Hospizdienste (davon ein Kinderhospizdienst) erneut eine finanzielle Förderung der gesetzlichen Krankenkassen. Allein das Fördervolumen der Ersatzkassen ist im Vergleich zum Vorjahr um 19.384,74 Euro auf 577.763,82 Euro gestiegen. Das entspricht gegenüber 2014 einer Erhöhung um 3,5 Prozent.

"Damit sind die Ersatzkassen erneut Hauptfinanzier, denn ihr Anteil beträgt in diesem Jahr fast 48 Prozent am Gesamtförderbetrag aller  gesetzlichen Krankenkassen, die zusammen 1.213.501,06 Euro an die Hospizdienste überweisen", so Michael Domrös, Leiter der vdek-Landesvertretung Berlin/Brandenburg. „Mit der Förderung leisten wir einen hohen und wichtigen Beitrag z. B. für die Gewinnung, Schulung und Koordination der ehrenamtlich tätigen Personen, die für die Sterbebegleitung zur Verfügung stehen.“

Die finanzielle Förderung und die Unterstützung durch die Krankenkassen für eine häusliche Sterbebegleitung ist sowohl bei Kindern als auch für Erwachsene wichtig, um eine flächendeckende ambulante Hospizversorgung auszubauen. Im Jahr 2014 waren in Brandenburg 1001 Ehrenamtliche im ambulanten Hospizdienst tätig.

Den vielen ehrenamtlichen Helfern, die sich vor Aufnahme dieser verantwortungsvollen und gesellschaftlich so wichtigen Tätigkeit in dafür fachspezifischen Kursen fortbilden, gilt unser Dank und unsere hohe Anerkennung.

Durch sie war es möglich, dass 1.130 Schwerstkranke in ihren letzten Lebenstagen nicht auf ihr gewohntes soziales Umfeld verzichten mussten. Ihnen und ihren Familienangehörigen konnte dadurch auch in der letzten Lebensphase die häusliche Geborgenheit erhalten werden.

Kontakt

N.N.

E-Mail: lv-berlin.brandenburg@vdek.com
Telefon: + 49 (0) 30 - 25 37 74 - 10
Fax: + 49 (0) 30 - 25 37 74 - 19