Auch im neuen Jahr wird die Ansiedlung von Ärzten in unterversorgten Regionen Brandenburgs wieder bis zu einer Höhe von 50.000 Euro finanziell gefördert. Darauf haben sich die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg (KVBB) und die brandenburgischen Krankenkassen im gemeinsamen Landesausschuss verständigt.
Zu der Vereinbarung sagt Dr. Hans-Joachim Helming, Vorsitzender des Vorstandes der KVBB: „Wir wollen für alle Brandenburger eine bedarfsgerechte medizinische Versorgung – unabhängig vom Wohnort. In ländlichen Regionen gestaltet sich dies jedoch immer schwieriger. Gemeinsam mit den Krankenkassen setzen wir daher in Regionen mit bereits bestehenden bzw. zukünftig drohenden Versorgungsengpässen attraktive finanzielle Anreize, um hier Ärzte für eine Niederlassung zu gewinnen.“
Die Verhandlungsführerin der Krankenkassen, Rebecca Zeljar, Referatsleiterin Ambulante Versorgung, Ärzte, Arzneimittel der Landesvertretung Berlin-Brandenburg des Verbands der Ersatzkassen (vdek) ergänzt: „Dieser jüngste Beschluss des Landesausschusses zeigt, dass wir Partner in Brandenburg – die Krankenkassen und die KV – gemeinsam nach regionalen Lösungen suchen, um die ambulante ärztliche Versorgung zu gewährleisten. Im Sinne aller Brandenburger ziehen wir an einem Strang.“
Die finanziellen Zuschüsse für Ärzte, welche frei werdende Praxen übernehmen bzw. in unterversorgten Regionen neu gründen, betragen bei Übernahme 25.000 Euro, bei einer Neugründung 20.000 Euro sowie bei der Praxisübernahme in Form einer Zweigpraxis 7.500 Euro. Zusammen mit den Fördermitteln aus dem Strukturfonds der KVBB kann damit ein Zuschuss in Höhe von bis zu 50.000 Euro erteilt werden. Die Zuschüsse werden zu 50 Prozent von der KVBB finanziert. Zu Gunsten der Patientenversorgung verzichten alle ambulant tätigen Ärzte in Brandenburg auf einen Teil ihres Honorars. Die märkischen Krankenkassen finanzieren die zweite Hälfte. Möglich ist eine Förderung in allen Fachrichtungen und Regionen, denen vom Landesausschuss eine drohende oder bestehende Unterversorgung bescheinigt wurde. Folgende Fachrichtungen und Regionen sind förderwürdig:
In der Arztgruppe Hausärzte die Mittelbereiche:
Eisenhüttenstadt drohende Unterversorgung
Forst drohende Unterversorgung
Guben drohende Unterversorgung
Herzberg (Elster) drohende Unterversorgung
Kyritz drohende Unterversorgung
Lauchhammer-Schwarzheide drohende Unterversorgung
Lübbenau drohende Unterversorgung
Pritzwalk – Wittstock/Dosse drohende Unterversorgung
Schwedt/Oder drohende Unterversorgung
Seelow drohende Unterversorgung
Senftenberg-Großräschen drohende Unterversorgung
Spremberg drohende Unterversorgung
Zehdenick-Gransee drohende Unterversorgung
In der Arztgruppe Kinderheilkunde die Mittelbereiche:
Finsterwalde drohende Unterversorgung
Templin drohende Unterversorgung
In der Arztgruppe Frauenheilkunde die Mittelbereiche:
Lübben drohende Unterversorgung
Pritzwalk-Wittstock/Dosse drohende Unterversorgung
Zehdenick-Gransee drohende Unterversorgung
In der Arztgruppe Augenärzte die Mittelbereiche:
Elsterwerda-Bad Liebenwerda bestehende Unterversorgung
Finsterwalde bestehende Unterversorgung
Lauchhammer-Schwarzheide bestehende Unterversorgung
Bad Freienwalde drohende Unterversorgung
Eisenhüttenstadt drohende Unterversorgung
Kyritz drohende Unterversorgung
Lübben drohende Unterversorgung
Rathenow drohende Unterversorgung
Templin drohende Unterversorgung
In der Arztgruppe Dermatologie die Mittelbereiche:
Templin bestehende Unterversorgung
Zehdenick-Gransee drohende Unterversorgung

Pressesprecherin der Landesvertretung
Antje Harms
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