Neben den monatlichen Beiträgen zur Gesetzlichen Krankenversicherung leisten gesetzlich Versicherte bei der Inanspruchnahme verschiedener medizinischer Leistungen seit langem auch Zuzahlungen. Diese Eigenbeteiligung der Patienten ist gesetzlich geregelt und betrifft fast alle Bereiche der medizinischen Versorgung. Sie wird entweder als prozentueller Anteil oder als Euro-Betrag entrichtet.
Zwischen 2008 und 2012 wuchsen die Zuzahlungen in absoluten Zahlen insgesamt von 4,8 auf 5,4 Milliarden Euro. Rein rechnerisch betrug damit die jährliche Eigenbeteiligung je Versichertem 2008 68,27 Euro und stieg 2012 auf 78,03 Euro. Das war ein Zuwachs von ca. 11,5 Prozent.
Mit der Abschaffung der Praxisgebühr zum 1.1.2013 änderte sich dieser Trend. Vor allem in Folge dieser Maßnahme und wahrscheinlich auch durch die steigende Zahl zuzahlungsfreier Medikamente sank die Summe der Zuzahlungen 2013 auf 3,6 Milliarden Euro und damit unter den Wert von 2008 und pendelte sich 2014 auf gleichem Niveau ein. Die rechnerische Belastung eines Versicherten sank 2014 damit auf 51,05 Euro.
Mit dem Wegfall der Praxisgebühr werden wieder mehr als 98 Prozent der Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen über die Solidargemeinschaft ihrer Mitglieder finanziert.
Übrigens: Um die finanziellen Nachteile für chronisch Kranke und sozial Schwache möglichst gering zu halten, wurde die Zuzahlungsbefreiung in der GKV eingeführt. Die Belastungsgrenze liegt für alle Versicherten bei zwei Prozent und für chronisch Kranke bei einem Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen.

Pressesprecherin der Landesvertretung
Antje Harms
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