Kein Grund zu übertriebener Sorge bei Krätzmilben in Kindergärten und Pflegeeinrichtungen

Hygienemaßnahmen verhindern weitere Ausbreitung

Aufgrund derzeit verstärkt in Kindertagesstätten und stationären Pflegeeinrichtungen auftretender Krätzmilben-Erkrankungen (Scabies) weisen die Ersatzkassen auf folgendes hin:

Die Behandlung von Patienten, die von dieser - insbesondere in Gemeinschaftseinrichtungen - leicht übertragbaren Infektionskrankheit betroffen sind, erfolgt selbstverständlich zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen. Für erwachsene Patienten kommt hier insbesondere die verschreibungspflichtige Creme mit dem Wirkstoff Permethrin (Handelsname „Infektoscab®“) in Betracht. Diese Creme ist auch für die Behandlung von infizierten Kindern ab 2. Lebensmonat möglich. Für Kinder über dem sechsten Lebensjahr besteht zudem die Behandlungsmöglichkeit mit dem Wirkstoff Bezylbenzoat - einer Emulsion mit dem Handelsnamen „Antiscabiosum®“. Letzteres ist für erwachsenen Patienten nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnungsfähig.

Für die präventive – also vorbeugende – Behandlung beispielsweise von Mitarbeitern der Gemeinschaftseinrichtungen ist der Arbeitgeber zuständig – eine reinen „Verdachtsprävention“ ist keine® Leistung der gesetzlichen Krankenkassen.

Neben der medikamentösen Behandlung ist aber zur Bekämpfung und Vorbeugung weiterer Ausbreitung auch zwingend die Dekontamination von Kleidung, Bettwäsche und Handtüchern (waschen bei 60 Grad) notwendig. Matratzen und Sitzmöbel sollten gründlich gesaugt werden und andere – nicht bei 60 Grad waschbare Artikel wie z. B. Kuscheltiere – sollten einige Tage unter Luftabschluss in Plastiktüten verwahrt werden.

 

Antje Harms, Referentin Grundsatzfragen, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Landesvertretung Berlin/Brandenburg

Pressesprecherin der Landesvertretung

Antje Harms

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