Ersatzkassenförderbetrag für Selbsthilfe auf nunmehr 301.597 Euro gestiegen

Die Ersatzkassen in Brandenburg fördern seit vielen Jahren die Selbsthilfe im Land Brandenburg. Auch in diesem Jahr unterstützen sie mit ihrer finanziellen Förderung die Arbeit von 20 Selbsthilfelandesorganisationen, 21 Selbsthilfekontaktstellen und 708 Selbsthilfegruppen, die diese als Ergänzung zum professionellen Gesundheitssystem leisten.

„Die Fördersumme ist 2015 erneut gestiegen“, so Dorothee Binder-Pinkepank, Pressesprecherin der Landesvertretung Berlin/Brandenburg des Ersatzkassenverbandes vdek. „Wir erkennen damit die wichtige Arbeit Betroffener und/oder ihrer Angehörigen an, die sich inzwischen einen festen Platz im Gesundheitswesen erarbeitet haben.“

Der vdek übergibt mit 301.596,67 Euro den größten Anteil der Finanzmittel innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Damit tragen die Ersatzkassen über 47 Prozent der durch die gesetzliche Krankenversicherung insgesamt zur Verfügung gestellten Mittel in Höhe von 639.482 Euro. Der vdek ist federführend für die Antragsbearbeitung von mehr als 700 Selbsthilfegruppen und damit für die Förderebene mit dem größten Antragsvolumen zuständig.

Der Gesamtförderbetrag der GKV von fast 640.000 Euro für die Selbsthilfeinstitutionen wird 2015 wie folgt verteilt:

Die Brandenburger Selbsthilfegruppen erhalten den größten Anteil – nämlich fast 236.000 Euro, das entspricht einer Durchschnittsförderung pro Selbsthilfegruppe von mehr als 330 Euro. Die Landesorganisationen erhalten 196.000 Euro und damit im Durchschnitt 9.800 Euro und die Kontaktstellen werden mit 208.000 Euro gefördert – das entspricht durchschnittlich einer Fördersumme von mehr als 9.900 Euro pro Kontaktstelle.

Gesetzliche Grundlage für die Förderung der Kassen ist das Fünfte Sozialgesetzbuch (SGB V). Ein individueller Rechtsanspruch auf Förderung besteht jedoch nicht. Das Antragsverfahren ist transparent. Vertreter der Selbsthilfeinstitutionen aller Förderebenen sind in die Fragen der Förderfähigkeit und Mittelvergabe einbezogen.

Selbsthilfeförderung ist und bleibt aber eine Gemeinschaftsaufgabe, an der sich auch alle anderen Sozialversicherungsträger, die Private Krankenversicherung und die öffentliche Hand beteiligen müssen. Nur dann ist – oft ehrenamtliches -Engagement zum Wohle der Gesellschaft dauerhaft möglich.

Antje Harms, Referentin Grundsatzfragen, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Landesvertretung Berlin/Brandenburg

Pressesprecherin der Landesvertretung

Antje Harms

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