Neue Vergütungsvereinbarung für ambulante Pflegedienstleistungen und hauswirtschaftliche Versorgung ab 1. Juni 2015 im Land Brandenburg

Die Verbände der Pflegekassen und die Leistungserbringerverbände im Land Brandenburg haben sich in den Vergütungsverhandlungen darauf verständigt, die Vergütung für ambulante Pflegeleistungen und hauswirtschaftliche Versorgung ab 1. Juni 2015 zu erhöhen. Die Anhebung wird sich auch positiv auf die Einkommen der Pflegekräfte auswirken.

3,5 Prozent ab dem 1. Juni 2015 und nochmals 3 Prozent mehr Vergütung ab dem 1. Januar 2016 erhalten Pflegedienste in Brandenburg für ambulante Pflegeleistungen und hauswirtschaftliche Versorgung der Pflegebedürftigen. Darauf haben sich jetzt die Verbände der Pflegekassen im Land Brandenburg und die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege, der Berufsverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa), der Arbeitgeber- und Berufsverband Privater Pflege e. V. (ABVP), der Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e. V. (VDAB) und der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e. V. geeinigt.

Einvernehmen besteht bei den Vertragsparteien auch darüber, dass mit dem Mehr an Geld die Arbeit der in der Pflege tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter honoriert werden muss. In den Kalenderjahren 2015 und 2016 wird sich daher dauerhaft der Lohn um jeweils durchschnittlich 2,5 Prozent erhöhen, wobei die tarifvertraglichen oder arbeitsrechtlichen Regelungen zu beachten sind. Dass das Geld auch bei dem in der Pflege tätigen Personal ankommt, werden die Pflegekassen im Land Brandenburg im Rahmen von Stichproben überprüfen.

Mit dem Abschluss der Vereinbarung wird einer sach- und leistungsgerechten Vergütung des Pflegeberufes Rechnung getragen. Darüber hinaus ist es ein Beitrag und ein Signal der Wertschätzung für die Arbeit der pflegenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

 

Antje Harms, Referentin Grundsatzfragen, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Landesvertretung Berlin/Brandenburg

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