Die allergenspezifische Immuntherapie – oder Hyposensibilisierung – ist derzeit die einzige krankheitsmodifizierende Behandlungsmöglichkeit bei Inhalationsallergien.
Die Leitlinien zur spezifischen Immuntherapie (SIT) der Deutschen Gesellschaft für Allergologie und klinischen Immunologie (DGAKI), sowie der European Academy of Allergy and Clinical Immunology empfehlen, standardisierte Immuntherapeutika mit Nachweis der Wirksamkeit in der klinischen Dokumentation zu verwenden.
Präparate mit und ohne Zulassung
Mit dem Inkrafttreten der Therapieallergene-Verordnung (TAV) im Jahre 2008 wurden die Vorschriften des Arzneimittelgesetzes zur Arzneimittel-Zulassung auf Therapieallergene ausgedehnt. Damit bedürfen diese Präparate in jedem Fall einer behördlichen Zulassung. Die Übergangsfrist, in der noch Präparate ohne Zulassung eingesetzt werden können, endet jedoch voraussichtlich erst 2026. Aufgrund dieser Übergangsvorschrift können aktuell sowohl zugelassene als auch verkehrsfähige Präparate im Zulassungsverfahren unter der TAV verordnet werden.
Was soll der Arzt verordnen?
Der Vertragsarzt/die Vertragsärztin steht daher vor der Entscheidung, dem Patienten ein Therapieallergen zu verabreichen, für welches die Wirksamkeit und Sicherheit im Rahmen einer Zulassung erwiesen worden ist, oder ein verkehrsfähiges Präparat im Zulassungsverfahren, für das es den entsprechenden Nachweis mit einer daraus resultierenden Zulassung noch nicht gibt.
Die Empfehlung
Die Kassenärztliche Vereinigung und die Verbände der Krankenkassen geben folgende Verordnungsempfehlung: