Die Bedarfsplanungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses macht hierbei für die hausärztliche Versorgung, die allgemeine fachärztliche Versorgung, die spezialisierte fachärztliche Versorgung und die gesonderte fachärztliche Versorgung jeweils unterschiedliche Vorgaben für die regional notwendigen Arztzahlen, die sogenannten Verhältniszahlen.
So soll z.B. in der hausärztlichen Versorgung jeder Hausarzt im Durchschnitt für 1.671 Einwohner zuständig sein. Um die Erreichbarkeit von Ärzten auch in dünner besiedelten Regionen zu gewährleisten, sieht der Bedarfsplan für die hausärztliche Versorgung in Hessen 71 Planungsbereiche (sogenannte Mittelbereiche) vor. Für diese wird jeweils im Detail untersucht, ob die Planvorgaben der Richtlinie erfüllt sind, und das tatsächliche Versorgungsgeschehen analysiert. Dazu gehören z.B. die Fallzahlen der einzelnen Ärzte und die Patientenströme auch über die Grenzen von Planungsbereichen hinweg, sofern es vor Ort entsprechende Pendlerbewegungen gibt, die darauf Einfluss nehmen.
In Hessen gibt es seit vielen Jahren eine stabile Versorgung auf hohem Niveau. Die Anzahl der in Hessen tätigen Ärzte steigt – wie auch im gesamten Bundesgebiet – dabei stetig an. Die demographische Entwicklung zeigt dabei aber sowohl in der Bevölkerung als auch für die Ärzteschaft eine kontinuierliche Alterung. Daraus folgt einerseits ein stetig steigender Behandlungsbedarf. Ferner werden zunehmend Ärzte aus Altersgründen ihre Praxis ab- oder aufgeben, welche durch jüngere Ärzte nachbesetzt werden müssen.
Vom Land in die Stadt
In Hessen sind dabei zwei gegenläufige Entwicklungen zu beobachten: Die Bevölkerungszahl in der Metropolregion Rhein-Main wird in den kommenden Jahren weiter deutlich wachsen, während die Bevölkerungszahl in den ländlichen Regionen Mittel- und Nordhessens weiter sinken wird. Die Bevölkerungsvorausberechnung des statistischen Bundesamtes geht davon aus, dass im Jahr 2030 bereits 75 Prozent der hessischen Bevölkerung in den städtischen Regionen leben wird.
Durch den Wegzug der jüngeren Generation wird die ländliche Bevölkerung dabei im Durchschnitt weiter altern. Beide parallelen Entwicklungen wirken sich deutlich auf die Behandlungsbedarfe aus. Vor dem Hintergrund, dass immer weniger Ärzte auf dem Land praktizieren wollen, wird dies auch einen Einfluss auf die Verfügbarkeit von Ärzten haben.
Um diesen Entwicklungen Rechnung zu tragen, wurden und werden von der Kassenärztlichen Vereinigung und den Verbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen Maßnahmen entwickelt, um auch zukünftig eine flächendeckende Versorgung mit Ärzten zu sichern und deren Niederlassung gerade in ländlichen Gebieten zu fördern.
Weichen stellen für die Zukunft
Im Rahmen der sogenannten Ansiedlungsförderung wird aus einem von der Kassenärztlichen Vereinigung und der GKV gemeinsam befüllten Strukturfonds gezielt
der Aufbau und die Übernahme von Arztpraxen durch junge Ärzte im ländlichen Raum gefördert. Bis 2015 wurden dabei bereits 1,55 Mio. Euro für die Niederlassung von 41 Hausärzten und 13 Fachärzten aufgewandt. Für die Jahre 2015 bis 2018 steht ein jährliches Fördervolumen von bis zu 2 Mio. Euro zur Verfügung, je Praxisübernahme bis zu 66.000 Euro. Außerdem haben sich die oben genannten Partner auf eine gezielte Förderung der Weiterbildung sowohl von Hausärzten als auch von Fachärzten geeinigt. So werden Facharztstellen in Weiterbildungspraxen für ausgewählte Facharztgruppen mit bis zu 4.800 Euro pro Monat unterstützt. Dazu gehören die Fachgruppen Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Kinder- und Jugendmedizin, Neurologie, Augenheilkunde, Hals-/ Nasen-/ Ohrenheilkunde, Urologie sowie Kinder- und Jugendpsychiater- und -psychotherapeuten.
Der Bedarf ist vor allem in den Bereichen Kinder- und Jugendmedizin, der Neurologie und der Augenheilkunde groß. Hier sind zum 30.09.2017 pro Weiterbildungsbereich bis zu 12 Förderstellen an junge Mediziner zu vergeben.
»Die Anzahl der in Hessen
tätigen Ärzte steigt
seit vielen Jahren stetig an.«
Insgesamt konnten bis Anfang März bereits 21 Förderstellen bewilligt werden; weitere Anträge liegen vor. Ärzte, die sich nach ihrer Weiterbildung in Hessen in dem relevanten Fachgebiet und einer ländlichen Förderregion vertragsärztlich niederlassen, werden bei ihrer Weiterbildung ebenfalls besonders gefördert.