Nichts ist beständiger als der Wandel

Zwei Landesgesetze, das hessische Rettungsdienst- und Krankenhausgesetz wurden überarbeitet. Änderungen sind zum 01.01.2019 in Kraft getreten

Das hessische Rettungsdienstgesetz lief zum Jahresende aus

Deshalb wurde am 30.08.2018 im Hessischen Landtag eine Novellierung beschlossen. Im Rahmen der Anhörung hatten vdek und GKV auf einige zentrale Punkte hingewiesen, die im Kabinettsentwurf verändert werden sollten. So wurde u. a. angeregt, die Pflicht der Rettungsdienstträger auf Überprüfung der Zusammenlegung von Rettungsdienstbereichen und Leitstellen konkreter zufassen, um Synergieeffekte und eine Optimierung der Fahrzeugsteuerung zu erreichen.

Weiterhin forderten vdek und GKV, eine ärztliche Leitung Notfallrettung auf Landesebene neu zu installieren, um einheitliche Qualitätsstandards zu setzen und die sektorenübergreifende Notfallversorgung zu unterstützen. Leider wurden die Hinweise nur ansatzweise umgesetzt.

Jedenfalls sollen zukünftig einheitliche Qualitätsstandards in den Leitstellen eingeführt und bei der auch hierfür erforderlichen Datentransparenz der interdisziplinäre Versorgungsnachweis (IVENA) intensiver genutzt werden.

Änderungen auch beim Hessischen Krankenhausgesetz

Das Hessische Krankenhausgesetz musste u. a. geändert werden, um bundesgesetzliche Regelungen angemessen zu berücksichtigen. Auch hierzu gab der vdek in der Anhörung für die Ersatzkassen wichtige Impulse. Bei grundsätzlicher Zustimmung zum Gesetzentwurf wurde im Bes. die konsequente Orientierung der Krankenhausplanung an qualitativen Vorgaben und eine stärker sektorenübergreifende Ausrichtung der Gesundheitskonferenzen mit einer Sitzverteilung nach Marktanteilen samt paritätischem Stimmrecht hervorgehoben. Ferner wurden die Erhöhung der Fördermittel des Landes zzgl. dauerhafter Anreize für Krankenhausverbünde sowie eine sektorenübergreifende Verankerung einschließlich Vereinheitlichung der ambulanten und stationären Planungssystematik gefordert.

Die o. g. Forderungen wurden weitgehend berücksichtigt, jedoch leider die Chance vertan, eine noch stärker sektorenübergreifende Ausrichtung umzusetzen. Das Gesetz trat am 26.09.2018 in Kraft. 

Diesen und weitere Artikel zum hessischen Gesundheitswesen finden sie in der 2. Ausgabe 2018 des ersatzkasse report. Hessen