Neue Rechtsverordnung für mehr Patientensicherheit
Die hessische Landesregierung setzt auch im Bundesvergleich in der (Krankenhaus-)Versorgung einen starken Fokus auf Qualitätsaspekte und Patientensicherheit.
Sie hat einen Entwurf für eine Rechtsverordnung vorgelegt, die Verantwortlichkeiten in den Kliniken sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Patientensicherheit verbindlich regeln soll. In den Kliniken neu eingesetzte Patientensicherheitsbeauftragte sollen demnach Risiken identifizieren und konkrete Handlungen daraus ableiten. Dabei sollen sie als Führungspersonen direkt der Krankenhausleitung unterstellt sein. Dadurch wird eine offene Kommunikation sowohl innerhalb der Organisation als auch nach außen gefördert. Ziel ist es, eine gute Sicherheitskultur zu entwickeln.
Patientensicherheit betrifft nach Ansicht des vdek allerdings nicht nur die Versorgung im Krankenhaus: Längst hat eine sektorenübergreifende Ausrichtung Einzug in das Gesundheitswesen gehalten. Deshalb muss auch das Thema Patientensicherheit sektorenübergreifend betrachtet und organisiert werden, um entsprechende übergreifende Rahmenbedingungen für die Weiterentwicklung von medizinischer Versorgungsqualität zu schaffen.