Reformbedarf beim Morbi-RSA

Die beiden Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats zum Morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) belegen, dass weiterhin Reformbedarf besteht. Um die Spannbreite von Über- und Unterdeckungen von mittlerweile rund 2,5 Milliarden Euro zu reduzieren, müssen mehrere Maßnahmen ergriffen werden.

Dazu zählt die Einführung einer Regionalkomponente, welche regionale Ausgabenunterschiede berücksichtigt. Der heutige Morbi-RSA kann die regionale Ausgabenvarianz nur zu 60 Prozent ausgleichen.

Auch die Einführung eines Hochrisikopools ist unerlässlich, da die Zuweisungen für extrem teure Krankheiten die entstehenden Kosten nicht decken. Hier könnte ein Selbstbehalt von 20 Prozent sicherstellen, dass für de Krankenkassen weiterhin der Anreiz für wirtschaftliches Handeln besteht.

Bei der Berücksichtigung der Krankheitsbilder muss künftig deren Schwere stärker gewichtet werden. Bislang erhalten die Krankenkassen für 80 Krankheiten besondere Zuschläge. Erkrankungen mit individuell hohen Kosten werden demgegenüber nicht berücksichtigt.

Diesen und weitere Artikel zum hessischen Gesundheitswesen finden sie in der 1. Ausgabe 2019 des ersatzkasse report. Hessen