
Ob Kranken-, Pflege-, Renten- oder Unfallversicherung, alle sechs Jahre können fast alle Bürger die Vertreter der Sozialversicherungen wählen. Die Stimmabgabe per Post ist bis zum 31.05.2017 möglich.
Ob Kranken-, Pflege-, Renten- oder Unfallversicherung, alle sechs Jahre können fast alle Bürger die Vertreter der Sozialversicherungen wählen. Die Stimmabgabe per Post ist bis zum 31.05.2017 möglich.
Die Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen stimmen dabei über die Zusammensetzung des Verwaltungsrats ab. In diesem Gremium werden viele wichtige Fragen entschieden. Seit dem 01.10.2015 ist die ehemalige Bundestagsabgeordnete Rita Pawelski (CDU) Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen.
Sie löste Gerald Weiß ab, dessen Amtszeit nach sechs Jahren endete.
Frau Pawelski, bei den Sozialwahlen handelt es sich um die drittgrößte Wahl insgesamt in Deutschland nach der Bundestagswahl und der Wahl zum Europäischen Parlament. Dennoch ist die Sozialwahl viel weniger bekannt. Was könnte und sollte getan werden, um das in der Zukunft zu ändern?
RITA PAWELSKI: Viele Menschen bemühen sich, den Bekanntheitsgrad der Sozialwahlen zu erhöhen, in erster Linie natürlich die beiden Bundeswahlbeauftragten. Mein Stellvertreter Klaus Wiesehügel und ich besuchen bereits seit Januar 2017 Redaktionen von Lokalzeitungen, um bei Journalisten um eine Berichterstattung über diese Wahlen zu werben. Wir nehmen auf unserem Trip durch die Redaktionen auch immer wieder Selbstverwalter mit, die von ihren Erfahrungen berichten sollen.
Der Eindruck, die Sozialwahlen seien wenig bekannt, ist nur bedingt richtig. Die Homepages und Zeitungen der Versicherungsträger sowie die lokalen Zeitungen und Radiostationen berichten darüber. Der Eindruck basiert auf der Abstinenz der großen bundesweiten Medien. Sie greifen dieses Thema leider nur sehr selten auf, was ich bei etwa 50 Millionen Wahlberechtigten gar nicht verstehen kann. Aber zur Pressefreiheit gehört scheinbar auch, Themen zu ignorieren, die 90 Prozent der Bevölkerung angehen.
vdek: Bei den Sozialwahlen 2005 und 2011 lag die Wahlbeteiligung jeweils nur bei rund 30 Prozent. Können Sie schon abschätzen, ob sie in diesem Jahr höher sein wird?
RITA PAWELSKI: Nein! Da müssen wir schon die Wahlen abwarten. Überall dort, wo die bundesweiten Medien auf eine ausführliche Berichterstattung verzichten, haben wir keine herausragende Wahlbeteiligung. So ist das auch bei den Kommunalwahlen. Dort liegt die Wahlbeteiligung oft zwischen 20 und 40 Prozent. So gesehen sind „unsere“ 30 Prozent gar nicht so schlecht. Und es zeigt, dass die Versicherten ihren Selbstverwaltern – auch ohne mediales Feuerwerk – den Rücken stärken wollen. Wenn sich im Schatten der öffentlichen Wahrnehmung jeder Dritte an der Wahl beteiligt, dann ist das schon ein großes Kompliment für die Institution Selbstverwaltung. Ich freue mich sehr, dass sich die Ersatzkassen intensiv darum bemühen, die Wahlbeteiligung nicht nur zu halten, sondern auch zu steigern. In mir finden sie hierfür eine engagierte Mitstreiterin.
vdek: Eigentlich sollte das Wahlverfahren so verändert werden, dass auch eine Online-Stimmenabgabe möglich gewesen wäre. Auch der vdek und Ihr Vorgänger im Amt hatten sich hierfür eingesetzt. Was sind die Vorteile einer Online-Wahl? Woran ist die Einführung erneut gescheitert?
RITA PAWELSKI: In der Politik lassen sich die Dinge nicht immer auf einen Nenner bringen. Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften haben leider von der Onlinewahl abgeraten und die Gefahren eines mangelnden Datenschutzes und des Hackens angeführt. Würde ich diese Bedenken auf mein Leben anwenden, dürfte ich eigentlich kein Onlinebanking machen, ganz abgesehen von den möglichen Gefahren künftiger Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte. Ich bin von den Onlinewahlen überzeugt und kämpfe weiter dafür, dass zumindest bei den übernächsten Sozialwahlen online gewählt werden kann.
vdek: Bitte geben Sie uns ein Beispiel dafür, wo sich die Beteiligung der Bürger durch die Wahl der Selbstverwaltung in der Praxis konkret auswirkt.
RITA PAWELSKI: Die Versicherten wählen ihre Selbstverwalter und stärken ihnen damit den Rücken. Mit dem Rückenwind dieser Unterstützung können die Selbstverwalter Leistungen beschließen, die über den üblichen Kanon hinausgehen. Dies gilt zum Beispiel für die verbesserte Betreuung Schwangerer, den erweiterten Zugang zur Magnetresonanz-Mammographie oder für Zuschüsse für eine Osteopathie-Behandlung oder, ganz wichtig, die Höhe des Zusatzbeitrages.
Frau Pawelski, wir danken Ihnen für Ihre Einschätzung.