Der Weg ist frei für fairen Wettbewerb

Das Mitte Februar im Bundestag verabschiedete „Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz“ (GKV-FKG) stärkt den Wettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung deutlich. Die Ersatzkassen begrüßen dies. 

Als Kernelement des GKV-FKG wurde die jahrelang geforderte Reform des Finanzausgleichs zwischen den Krankenkassen, dem morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA), beschlossen. Seitens der Ersatzkassen wird dies begrüßt, denn die Unwucht im bestehenden Morbi-RSA war seit Jahren immer deutlicher zutage getreten.

Vor allem die Ersatz-, Betriebs- und Innungskrankenkassen hatten während des Gesetzgebungsverfahrens öffentlich darauf aufmerksam gemacht, dass die bis heute geltenden Fehlsteuerungen des Morbi-RSA zu Ungerechtigkeiten führten: Seit Jahren erhalten sie deutlich weniger Mittel aus dem Gesundheitsfonds, als sie für die Versorgung ihrer Versicherten benötigen. Die Zielsetzung des GKV-FKG, den Wettbewerb zwischen den Krankenkassen fairer und manipulationssicherer auszugestalten, war daher lange überfällig, um faire Wettbewerbsbedingungen herzustellen.

Mit dem GKV-FKG wurde nun ein Gesamtpaket zur Weiterentwicklung des Morbi-RSA geschnürt. Es ist zu erwarten, dass durch das Zusammenwirken aller Reformelemente die Verwerfungen zwischen den Kassenarten im Wettbewerb geringer werden, und die Beitragsgelder dorthin fließen, wo sie für die Versorgung der Versicherten benötigt werden. Zudem können Manipulationen im Morbi-RSA wirksam bekämpft werden.

Einen großen Erfolg konnten die Ersatzkassen außerdem bei der Besetzung des Verwaltungsrats des GKV-Spitzenverbandes erreichen: Die bis dato geltende Zusammensetzung des Verwaltungsrates wurde nicht verändert. Es bleibt i.ü. bei maximal 52 Mitgliedern. Im Gegensatz zu früheren Gesetzesentwürfen werden die Kompetenzen der Sozialen Selbstverwaltung durch das GKV-FKG nun doch nicht durch den neuen – aus hauptamtlichen Vorständen der Krankenkassen bestehenden – Lenkungs- und Koordinierungsausschuss (LKA) beim GKV-Spitzenverband (GKV-SV)
eingeschränkt. Die Entscheidungen, die der Verwaltungsrat im Rahmen seiner Zuständigkeit getroffen hat, dürfen nicht über den LKA ausgehebelt werden. Dies ist das erfreuliche Ergebnis einer intensiv geführten öffentlichen Debatte.

Diesen und weitere Artikel zum hessischen Gesundheitswesen finden sie in der 1. Ausgabe 2020 des ersatzkasse report. Hessen