Patienten im Fokus der stationären Versorgung
Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) hat am 17.07.2020 den Krankenhausplan 2020 veröffentlicht. In den vergangenen vier Jahren wurde der Krankenhausplan 2020 in einer Arbeitsgruppe des zuständigen Planungsgremiums des Landes Hessen unter Leitung des HMSI erarbeitet. Dabei wurde das seit September 2018 im Hessischen Krankenhausgesetz (HKHG) verankerte Ziel der Patientengerechtigkeit erstmals in den Krankenhausplan aufgenommen. Im Fokus der Neufassung steht die Verbesserung der Patientensicherheit sowie eine stärkere Orientierung der Planung an qualitativen Vorgaben der Versorgung: zukünftig soll die qualitativ hochwertige Versorgung im Zentrum aller krankenhausplanerischen Entscheidungen stehen. Damit ist es den Ersatzkassen gelungen, wesentliche Forderungen und Positionen in der Neufassung zu platzieren.
Ergänzend wurde zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie ein Sonderkapitel in den Krankenhausplan aufgenommen. In einem regionalisierten und zeitlich gestaffelten Konzept sollen Behandlungskapazitäten speziell für an COVID-19 Erkrankte vorgehalten werden. Dieses Sonderkapitel ist aktuell bis zum 30.09.2020 befristet.