Chancen und Möglichkeiten der Digitalisierung im Gesundheitswesen

Die Corona-Pandemie macht aktuell sichtbar, welche Chancen und Möglichkeiten die Digitalisierung des Gesundheitswesens bietet: Die Corona-Warn-App hilft, Infektionsketten nachzuverfolgen; dank Videosprechstunden können Patienten vermehrt auf digitalem Weg mit ihrem behandelnden Arzt in Kontakt treten und damit die Kontaktbeschränkungen unterstützen.
Ein Meilenstein in der Digitalisierung des Gesundheitswesens wurde zum Jahresbeginn 2021 erreicht: Die elektronischen Patientenakten (ePA) gehen in den Echtbetrieb. Seit 01.01.2021 können alle Versicherten die ePA bei ihrer Krankenkasse beantragen und in einem ersten Schritt persönliche Gesundheitsdaten darin speichern, beispielsweise Gesundheits- oder Schmerztagebücher. Die Versicherten entscheiden freiwillig, ob und wie sie die ePA nutzen, z.B. auch für behandelnde Ärzte öffnen.
Die ePA soll zukünftig patientenbezogene Informationen über Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen, Behandlungsberichte sowie Impfungen für eine fall- und einrichtungsübergreifende Dokumentation enthalten. Ziel der ePA ist eine bessere Vernetzung der Versicherten im Besonderen mit ihren Ärzten, Apothekern und Krankenhäusern und damit eine Verbesserung der Versorgung durch passgenauere Behandlung und eine erhöhte Patientensicherheit.
Da die ePA in drei Stufen bis 2023 eingeführt wird, wird der Nutzen mit dem Mehr an Funktionalitäten und weiteren angebundenen Leistungserbringern stetig steigen. Aus Sicht des vdek muss für die Krankenkassen aber dringend Rechtsklarheit u.a. im Hinblick auf digitale Authentifizierungsverfahren für die Erstnutzung der ePA hergestellt werden,.
Noch relativ neu sind außerdem die digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) und künftig auch die digitalen Pflegeanwendungen (DiPA). Aktuell sind zehn DiGAs zugelassen. Die meisten Apps befinden sich im sogenannten Erprobungsverfahren und unterliegen im ersten Jahr der freien Preisbildung durch die Hersteller. Dies fördert eine in Teilen nicht nachvollziehbare Preisspirale. Hersteller fordern bis zu 750 Euro pro Quartal für ihre DiGA und damit ein Vielfaches des ärztlichen Honorars für die Untersuchung und Verordnung. Bei den Regelungen zur Preisgestaltung muss der Gesetzgeber deshalb dringend nachjustieren. Zu einem frühen Zeitpunkt müssen Preisverhandlungen geführt werden und deren Ergebnisse rückwirkend ab dem ersten Tag der Zulassung gelten.