Was lange währt.................
Kommentar der Leiterin der vdek-Landesvertretung Hessen aus dem ersatzkasse report. Dezember 2015
Der Bundestag hat das Zweite Pflegestärkungsgesetz verabschiedet und die Pflegeversicherung damit deutlich gerechter gemacht. Er kommt damit einer seit Langem geäußerten Forderung der Ersatzkassen nach. Die Reform wird u.a. die Situation von demenzerkrankten Pflegebedürftigen erheblich verbessern. Die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und die Ablösung der drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade sind die wichtigsten pflegepolitischen Maßnahmen seit vielen Jahren, auch wenn eine Umsetzung bereits zum 01.01.2017 ambitioniert ist.
Aber die Pflege wird dadurch auch deutlich teurer. Die anstehende Beitragssatzerhöhung von 0,2 Prozentpunkten ab 2017 wird nicht ausreichen. Deshalb werden die Pflegekassen die Mittel des Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung erheblich abschmelzen müssen. Zusätzlich gibt es politische Überlegungen, die Pflegeberatung der Kommunen aus Mitteln der Pflegeversicherung zu finanzieren. Diese Kostenverschiebung ist nicht akzeptabel. Das Geld der Beitragszahler darf nur für Leistungen der von ihnen finanzierten Pflegeversicherung verwendet werden.
Auch die Überarbeitung der Pflegenoten war überfällig, denn sie müssen aussagekräftiger werden. Für die Übergangszeit ist es gleichwohl richtig, das bisherige Bewertungssystem vorerst fortzuführen, um weiterhin eine Orientierung zu haben.