Prävention als Gemeinschaftsaufgabe?

Kommentar der Leiterin der vdek-Landesvertretung Hessen aus dem ersatzkasse report. Dezember 2017

Es ist viel passiert seit Inkrafttreten des Präventionsgesetzes im Jahr 2015. Strukturen auf Bundes- wie auf Landesebene wurden aufgebaut, Gremien geschaffen und erste Projekte und Maßnahmen auf den Weg gebracht. Doch die Schräglage bei der Finanzierung bleibt bestehen.

Noch immer liegt der gesetzliche Auftrag zur Förderung von Prävention und Gesundheitsförderung allein bei der GKV. Die PKV ist nicht in der Verantwortung, ebenso wenig die öffentliche Hand. Vielleicht ist dies der Grund dafür, dass in den Kommunen noch viel Aufbauarbeit geleistet werden muss, sowohl bei der Beseitigung von Wissensdefiziten, aber auch bei der Förderung des Selbstverständnisses für die besondere Verantwortung, die die Kommunen bei der Initiierung und Umsetzung von Präventionsprojekten haben.

Sie sind Dreh- und Angelpunkt. Gelingt das, dann könnten auch mehr Präventionsprojekte in kommunalen Settings vor allem für vulnerable Bevölkerungsgruppen angestoßen werden.

Die Ersatzkassen werden sich weiter für nachhaltige, gemeinsame Präventionsprojekte einsetzen. Die übrigen Kassenarten bleiben aufgerufen, den Wunsch des Gesetzgebers nach mehr Kooperation unter den Krankenkassen im Interesse der hessischen Bürger umzusetzen.