Im „Dienste der Rettung" oder von Machtinteressen?

Kommentar der Leiterin der vdek-Landesvertretung Hessen aus dem ersatzkasse report. Dezember 2014

Selbstverständlich ist der Rettungsdienst für die Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen ein hohes Gut. Deshalb ist es auch richtig, hierdurch entstehende Kosten mit zu übernehmen. Wenig sinnvoll ist jedoch, dass diejenigen, die die Kosten tragen, kaum Einflussmöglichkeiten haben, den Rettungsdienst im Sinne der Patienten effizient und wirtschaftlich zu organisieren. Der Rettungsdienst ist der öffentlichen Gefahrenabwehr und somit direkt den Kommunen zugeordnet. Deshalb bestimmen diese weitgehend, wo es in Sachen Organisation langgeht. Hier aber herrscht Stillstand bei stetig steigenden Kosten für die Versichertengemeinschaft. Kein kommunaler Funktionsträger möchte seinen Einflussbereich und sein politisches Prestige an dieser Stelle schmälern. Dies verhindert sinnvolle Vernetzungen über kommunale Grenzen hinweg. Hier wäre Offenheit jenseits von Machtinteressen erforderlich, um die Organisation des Rettungsdienstes zum Wohle der Versicherten zu reformieren, z. B. auch von Seiten des Landes durch entsprechende verbindliche Regelungen im hessischen Rettungsdienstgesetz.

Sollte der dargestellte Paradigmenwechsel nicht gelingen, stellt sich die Frage, ob dies dann tatsächlich noch im „Dienste der Rettung“ hilfebedürftiger Bürger geschieht.