Sozial, schnell und unbürokratisch – die Soziale Selbstverwaltung muss politisch gestärkt werden

In der Corona-Pandemie hat sich gezeigt, dass das selbstverwaltete System der Gesundheitsversorgung in Deutschland zu Recht als eines der besten Gesundheitssysteme weltweit gilt. Die Selbstverwaltung in der gesetzlichen Krankenversicherung zeichnet sich vor allem durch Staatsferne, Beteiligung der Betroffenen, Eigenverantwortung und Solidarität aus. In der Pandemie haben die Partner der Selbstverwaltung die politisch geforderten und eingeführten Schutzschirme u.a. für Krankenhäuser, Ärzte, Rehaeinrichtungen, Heilmittelerbringer, Hospize und in der Pflege schnell und unbürokratisch verhandelt, vereinbart und umgesetzt. Für den vdek und seine Mitgliedskassen ist es daher von großer Bedeutung, dass die Strukturen der sozialen Selbstverwaltung bewahrt und durch ein öffentliches Bekenntnis der politisch Verantwortlichen in Hessen gestärkt werden.
Modernisierung der Sozialwahl
Seit Jahren setzen sich die ehrenamtlichen Vertreter der Versicherten für eine Modernisierung der Sozialen Selbstverwaltung und der Sozialwahl ein. Dieser unermüdliche Einsatz hat sich jüngst ausgezahlt: Gesetzesänderungen sehen nicht nur eine Quotenregelung für Frauen und Männer in der Selbstverwaltung vor. Den Krankenkassen wurde durch das 7. SGB IV-Änderungsgesetz nun auch die Möglichkeit eröffnet, die Sozialwahl 2023 parallel zur traditionellen Briefwahl als Online-Wahl durchzuführen. Bei den Sozialwahlen wählen die Versicherten ihre ehrenamtlichen Vertreter in die Verwaltungsräte der Krankenkassen. Sie finden alle sechs Jahre statt und sind nach der Bundestags- und der Europawahl die drittgrößte Wahl in Deutschland. Bei den vom vdek vertretenen Ersatzkassen erhalten so rund 22 Millionen Wahlberechtigte erstmals die Möglichkeit, ihre Stimme auch online abzugeben. Bislang waren die Sozialwahlen nur per Briefwahl möglich.