Ersatzkassen in Hessen: Mustervertrag zur SAPV mit Landesarbeitsgemeinschaft Palliativversorgung Hessen abgeschlossen

Vertragsabschlüsse direkt mit 17 Palliative-Care-Teams (PCT)

PCT rechnet direkt mit Ersatzkasse ab

Der Aufbau einer Spezialisierten Palliativversorgung geht auf die Empfehlung des Europäischen Ministerkomitees des Europarates im Jahr 2003 zurück. Demnach sollen in allen Mitgliedsländern Dienste eingerichtet werden, deren Haupttätigkeit in der Bereitstellung von Palliativversorgung besteht. In der Empfehlung heißt es u.a. – Zitat: "Diese Dienste betreuen in der Regel ein Patientengut mit komplexen und schwierigen Bedürfnissen und benötigen daher ein höheres Maß an Ausbildung, Personal und anderen Ressourcen.Für die gesetzlich Krankenversicherten in Deutschland wurden die Voraussetzungen für die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung  unter dem Kürzel SAPV mit dem GKV-WSG zum 01.04.2007 geschaffen.

Nach Inkrafttreten der SAPV-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA), den Empfehlungen der Spitzenverbände der Krankenversicherung vom Juni 2008 sowie dem von den Ersatzkassen erarbeiteten Mustervertrag für Palliative-Care-Teams (PCT) im Februar 2009 hat nun die Unterzeichnung der in Hessen ausgehandelten Verträge begonnen; sechs Verträge wurden bereits unterzeichnet; die Unterzeichnung weiterer elf Verträge steht in den nächsten Tagen an, so Dr. Hubert Schindler, Leiter der Landesvertretung Hessen des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) heute vor Journalisten in Frankfurt.

Für die Versicherten der Ersatzkassen bedeuten die Vertragsabschlüsse, dass sie im Falle einer weit fortgeschrittenen, unheilbaren Erkrankung die erforderliche, besonders aufwändige Versorgung erhalten, so dass sie unter häuslichen Bedingen weiter leben können, so Dr. Schindler weiter.

Im PCT arbeiten erfahrene, palliativmedizinisch weitergebildete ÄrztInnen und ebenso erfahrene Pflegefachkräfte mit einer Qualifikation in Palliative Care mit KollegInnen weiterer assoziierter Berufsbilder zusammen.

Durch Vernetzung in die Fläche können von den städtischen Standorten aus auch ländliche Regionen versorgt werden.

Für die gleichgute Versorgungsqualität aller PCT steht der Name der LAPH, mit der die Verträge ausgehandelt wurden. Die LAPH zertifiziert die Versorgungskonzepte und wird auch in Zukunft Partner für die Weiterentwicklung der Versorgung und Vertragsbedingungen sein.

Die derzeit abgeschlossenen Verträge gelten ab dem 01.04.2009, soweit die PCT's zu diesem Zeitpunkt die Voraussetzungen erfüllt haben.

"Den Ersatzkassen in Hessen ist es ein wichtiges Anliegen, die Versorgung ihrer Versicherten am Lebensende umfassend und unbürokratisch sicher zu stellen. Mit der SAPV als neuer Kombinationsleistung kann nun die Versorgung durch den behandelnden Hausarzt und mit häuslicher Krankenpflege im Bedarfsfall ergänzt werden. Die Verordnung der SAPV erfolgt durch Hausärzte oder Kliniker", so Dr. Hubert Schindler, Leiter der Landesvertretung Hessen des Verbandes der Ersatzkassen (vdek), heute vor Journalisten in Frankfurt/Main.

Versorgte Kreise/kreisfreie Städte sind mit heutigem Datum:

-        Kassel, Stadt und Landkreis

-        Landkreis Waldeck-Frankenberg

-        Schwalm-Eder-Kreis

-        Werra-Meißner-Kreis

-        Fulda, Stadt und Landkreis

-        Hanau, Main-Kinzig-Kreis

-        Offenbach, Stadt- und Landkreis

-        Wiesbaden

-        Rheingau-Taunus-Kreis

-        Main-Taunus-Kreis sowie angrenzende Bereiche

-        Darmstadt

-        Landkreis Darmstadt-Dieburg

-        Landkreis Groß-Gerau.


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