Landesbasisfallwert 2010 für hessische Krankenhäuser ohne Schiedsstelle vereinbart

Mit einem Endspurt zum Jahresende 2009 ist es den Verbänden der Krankenkassen in Hessen und der Hessischen Krankenhausgesellschaft (HKG) erstmals seit Einführung des Landesbasisfallwertes gelungen, vor Jahresbeginn den Landesbasisfallwert für das neue Jahr (2010) zu vereinbaren. „Besonders erfreulich daran ist, dass diese Einigung zu einem so frühen Zeitpunkt und ohne ein Tätigwerden der Schiedsstelle erreicht werden konnte“, so Claudia Ackermann, Leiterin der vdek-Landesvertretung Hessen.

Der Landesbasisfallwert – eingeführt im Jahre 2005 – dient als Abrechnungsgrundlage für die stationären Krankenhausleistungen.

Um das Ziel, frühzeitig eine Einigung zum Landesbasisfallwert 2010 zu erreichen, waren größere Anstrengungen beider Seiten erforderlich. Denn einerseits bildet der Landesbasisfallwert die Finanzierungsgrundlage für die Krankenhäuser, andererseits müssen die Krankenkassen darauf achten, dass die Beitragszahlungen der Versicherten wirtschaftlich eingesetzt werden.

So wurde bis zuletzt um eine sachgerechte Vereinbarung gerungen, die schließlich am 18.12.2009 unterzeichnet werden konnte.

Mit der HKG wurde für die hessischen Krankenhäuser ein Jahresbudget von ca. 3,8 Milliarden Euro vereinbart, dem der neue Landesbasisfallwert (2.952,06 Euro) als Abrechnungsgröße zugrunde liegt. Der Landesbasisfallwert 2010 wurde bereits durch die zuständige Behörde genehmigt und somit auch formal für die Abrechnungen ab dem 01.01.2010 freigegeben.

Claudia Ackermann betonte, dass hiermit für die hessischen Krankenhäuser bereits zu Jahresbeginn Planungssicherheit hergestellt werden konnte und dadurch die Krankenhausversorgung der hessischen Versicherten, hiervon mehr als 2 Millionen Versicherte der Ersatzkassen mit einem Marktanteil von 41,08 %, gesichert ist.


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