Kein Ärztemangel in Hessen

Abbau von Überkapazitäten und Umsteuerung erforderlich

Die pauschalen Äußerungen zum Ärztemangel, wie sie in jüngster Zeit seitens der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) geäußert wurden, treffen auf Hessen nicht zu. „In Hessen gibt es keinen festgestellten Ärztemangel“, so Claudia Ackermann, Leiterin der vdek-Landesvertretung Hessen.

Der jüngste „Bedarfsplan der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) für die ambulante vertragsärztliche Versorgung“ mit Stand 31. Dezember 2008, ergänzt um den Beschluss des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen in Hessen vom 20. August 2009, dokumentiert, dass lediglich in 6,15 % der Planungsbereiche ein Versorgungsgrad von weniger als 110 % vorliegt. Ab einem Versorgungsgrad von 110 % spricht man von Überversorgung in einem Planungsbereich. In 93,85 % der hessischen Planungsbereiche besteht eine solche Überversorgung! Eine sog. Regelversorgung (Versorgungsgrad von mindestens 75% bei Haus- und 50% bei Fachärzten) liegt in 5,89 % der Planungsbereiche vor.

Für keinen hessischen Planungsbereich hat der Landesausschuss Ärzte und Krankenkassen in Hessen eine bestehende oder unmittelbar drohende Unterversorgung festgestellt. Im Gegenteil: Hessenweit wird im Durchschnitt aller Planungsbereiche und Arztgruppen ein Versorgungsgrad von 133,73 % erreicht.

Dies ist nicht verwunderlich, da die Anzahl der bei der Landesärztekammer Hessen (LÄKH) registrierten Ärztinnen und Ärzte in Hessen in den zurück liegenden 25 Jahren um 59,49 Prozent, nämlich von 18.985 (1986) auf 30.280 (2008), gestiegen ist (Quelle: LÄKH-Statistik vom 03.11.2008). Die Anzahl der für die ambulante Versorgung zugelassenen Vertragsärzte in Hessen ist laut Statistik des Bundesarztregisters und der KBV zwischen 1997 und 2006 von 8.201 auf 8.923 gestiegen. Das entspricht einem Plus von 8,8 Prozent; zeitgleich sank die Zahl der hessischen Einwohner pro Arzt um 7,3 Prozent (Quelle: Bundesarztregister, Stat. Bundesamt und Bundesministerium für Gesundheit, BMG).

Vor diesem Hintergrund von generellen Engpässen zu sprechen hält Claudia Ackermann für unverantwortlich. Vielmehr müsse es darum gehen, Überkapazitäten auf der einen Seite abzubauen und nach Möglichkeit in weniger gut versorgte Gebiete umzuleiten. Bereits heute seien entsprechende Steuerungsinstrumente, wie zum Beispiel Zuschläge für unterversorgte und Abschläge für überversorgte Gebiete, in den Bundesvorgaben zur Regelung der vertragsärztlichen Vergütung vorhanden.

Aufgrund der demographischen Entwicklung wird die Zahl der Einwohner auch in Hessen bis 2050 deutlich zurück gehen. „Auch diese Entwicklung ist bei der Bedarfsplanung zu berücksichtigen“, so Claudia Ackermann abschließend.


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