Honorarvertrag 2010 mit der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) auf dem Verhandlungswege abgeschlossen

Claudia Ackermann, Leiterin der vdek-Landesvertretung Hessen, konnte heute für die Ersatzkassen in Hessen den Honorarvertrag 2010, der zwischen den Verbänden der Krankenkassen in Hessen und der KVH in den zurückliegenden Monaten ausgehandelt wurde, unterzeichnen. Erfreulicherweise konnten sich die Vertragspartner auf dem Verhandlungswege einigen und so eine zeitaufwendige Anrufung des Schiedsamtes wie in Vorjahren vermeiden.

Der Honorarvertrag 2010 sieht u.a. folgende Regelungen vor:

  1. Der Vertrag gilt für alle Vertragsärzte (ca. 9.200) und Vertragspsychologen (ca. 2.600) in Hessen.
  2. Das Leistungsspektrum laut Bundesvorgaben bleibt erhalten.
  3. Der sog. Orientierungspunktwert steigt gemäß gesetzlicher Vorgaben um 0,134 Prozent.
  4. Detaillierte Regelungen zur Sicherung der Umfänge der ärztlichen Regelleistungen wurden vereinbart.
  5. Die vom Landesschiedsamt für das Jahr 2009 festgesetzten Vergütungszuschläge für ambulantes Operieren und belegärztliche Leistungen werden vorbehaltlich einer anderweitigen sozialgerichtlichen Entscheidung zunächst beibehalten.

Claudia Ackermann betonte, dass es mit der frühzeitigen Unterzeichnung des Honorarvertrages 2010 gelungen sei, den in Hessen niedergelassenen Vertrags-Ärzten und –Psychotherapeuten anders als in der Vergangenheit schon zum Jahresanfang Planungssicherheit für das laufende Jahr zu geben.

Der Vertragsabschluss trägt somit wirksam dazu bei, dass die ärztliche Versorgung aller gesetzlich Versicherten in Hessen – davon mehr als 2 Millionen Versicherte der Ersatzkassen mit einem Marktanteil von 41,08 % - auch im Jahr 2010 gesichert ist.


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