Auch im Jahr 2010 werden die Selbsthilfegruppen (SHGen)1), Landesverbände der Selbsthilfe (SH-LVs)1) und Selbsthilfe-Kontaktstellen (SHKen) in Hessen von der "Arbeitsgemeinschaft GKV-Selbsthilfeförderung in Hessen (ARGE)" gemeinsam gefördert.
Ca. 1.090 Selbsthilfegruppen, die sich mit chronischen Erkrankungen beschäftigen, haben im Jahr 2009 eine pauschale Förderung von der Arbeitsgemeinschaft GKV-Selbsthilfeförderung in Hessen erhalten. Für das Förderjahr 2010 liegen der ARGE GKV-Selbsthilfeförderung in Hessen z. Z. bereits 749 Förderanträge vor.
Insgesamt stehen für die verschiedenen Selbsthilfe-Ebenen ca. 2,9 Mio. Euro an Fördergeldern der Gesetzlichen Krankenversicherung in Hessen zur Verfügung. Das entspricht einem Förderbetrag je hessischem Versicherten von 0,57 Euro.
Die Hälfte dieses Gesamtförderbetrages, nämlich 1,447 Mio. Euro, fließen in den kassenartenübergreifenden, gemeinsamen Finanztopf. Hieraus werden – nach Abzug eines 20-prozentigen Abschlages (= 289.444,69 Euro) für die Förderung der Bundesorganisationen der Selbsthilfe - die pauschalen Fördermittel für die Selbsthilfeebenen in Hessen zur Verfügung gestellt.Neben dieser kassenartenübergreifenden Förderung (= Pauschalförderung) stehen weitere ca. 1,447 Mio. Euro im Rahmen der kassenindividuellen Förderung (projektbezogen) zur Verfügung.
Allen SHGen, SH-LVs und SHKen, die im Jahr 2009 gefördert wurden, wurden im Dezember 2009 die Antragsunterlagen zur kassenartenübergreifenden Förderung für 2010 von der ARGE zugesandt.
Anträge auf kassenindividuelle Förderung können bei den jeweiligen Gesetzlichen Krankenkassen und deren Verbänden angefordert werden. Die Namen und Kontaktdaten der Ansprechpartner/innen der einzelnen Kassen/-arten sind im Internet unter www.GKV-Selbsthilfefoerderung-he.de nachlesbar.
Antragsfrist kurz vor dem Ablauf
Selbsthilfegruppen und Landesverbände der Selbsthilfe in Hessen, die für dieses Jahr pauschale Fördergelder für ihre administrative Arbeit benötigen, können noch bis zum 31. März 2010 einen entsprechenden Antrag bei der Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfe stellen. Die Anschrift der ARGE lautet:
GKV-Selbsthilfeförderung Hessen
Postfach 1533, 61285 Bad Homburg
Für Rückfragen zum Antragsverfahren wurde unter 0800/0201112 eine kostenfreie Rufnummer eingerichtet.
Antragsformulare für die kassenartenübergreifende Gemeinschafts-förderung gibt es bei der ARGE, den Dienststellen der Gesetzlichen Krankenkassen in Hessen und den Selbsthilfe-Kontaktstellen in Hessen. Zusätzlich können die Antragsformulare von den Internetseiten der ARGE unter www.GKV-Selbsthilfefoerderung-he.de und bei einigen Selbsthilfe-Kontaktstellen in Hessen direkt heruntergeladen werden.
1) gesundheitsbezogene Selbsthilfe lt. Krankheitsverzeichnis
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