Verhandlungen zu den Arznei- und Heilmittelvereinbarungen in Hessen erfolgreich abgeschlossen

KVH und Krankenkassen einigen sich ohne Schiedsamt auf Rahmenvorgaben für Verordnung von Arznei- und Heilmitteln im Jahr 2010

Die Verhandlungen zu den Arznei- und Heilmittelvereinbarungen in Hessen sind abgeschlossen worden. Kassenärztliche Vereinigung und Krankenkassenverbände haben sich bei den Arzneimitteln auf ein Gesamtverordnungsvolumen von 1,91 Milliarden Euro für das laufende Jahr 2010 geeinigt. Somit wurde der Betrag, der allen niedergelassenen hessischen Ärzte zusammen für die Verordnung von Arzneimitteln zur Verfügung steht, um 102 Millionen Euro angehoben. Der Arzneimittel-Richtgrößenwert für die einzelne Praxis steigt ebenfalls um 5,45 Prozent.

Das Gesamtbudget für die Heilmittel steigt auf gut 259 Millionen Euro, die Heilmittel-Richtgrößen der einzelnen Fachgruppen werden um 6,19 Prozent angehoben. Für die Kinderärzte wurde wegen der besonderen Versorgungssituation bei der Logopädie der Richtgrößenwert um weitere 20,6 Prozent  erhöht. Die Versorgung der Patienten mit Arznei- und Heilmitteln ist damit auch in diesem Jahr in Hessen gesichert. Allerdings werden diese Grenzwerte insbesondere im Arzneimittelbereich erneut nur durch eine konsequente Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots eingehalten werden können.

Die auf Bundesebene festgelegten Zielwerte für einzelne Arzneimittelgruppen mit Leitsubstanzen sowie Verordnungshöchstquoten werden in Hessen für die Arzneimittelgruppen übernommen, in denen Hessen die Bundesvorgaben noch nicht erreicht hat. Die insgesamt acht Arzneimittelgruppen mit Leitsubstanzen, bei denen die hessischen Vertragsärzte mit ihren Verordnungen oberhalb der Bundesrahmenvorgabe liegen, wurden mit einem gegenüber 2009 gering erhöhten Zielwert festgelegt.

Für den stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden der KV Hessen, Dr. med. Gerd W. Zimmermann, ist das nun erzielte Verhandlungsergebnis ein wichtiges Signal: „In Zeiten, in denen aus anderen KV-Bereichen gemeldet wird, dass keine Arzneimittelvereinbarungen mehr mit den Kassen abgeschlossen werden können, zeigen wir in Hessen, dass es doch geht. Und dies trotz schwieriger Haushaltslage und großer Verunsicherung im Gesundheitssystem, die sich auch auf den Bereich der Arzneimittelversorgung auswirkt.

Insbesondere Rabattverträge machen es immer schwieriger, eine Vereinbarung zu schließen, die für alle Kassen und alle Ärzte verbindlich ist. Das Ergebnis macht aber deutlich, dass vernünftige Abschlüsse noch und ohne Schiedsverfahren erzielt werden können.“ Die Einigung unter schwierigen Rahmenbedingungen wird auch von den Vertretern der Kassen begrüßt. Sehr erfreulich sei, dass der Gang vors Schiedsamt vermieden werden konnte. "Die Einigung zeigt Augenmaß und ist gleichzeitig eine gute Nachricht für die Patienten", heißt es übereinstimmend.

Gemäß Arzneimittelbudget-Ablösungsgesetz obliegt es den Kassenärztlichen Vereinigungen und den Verbänden der Krankenkassen gemeinsam, Ausgabenvolumina für Arznei- und Verbandsmittel für das jeweils nächste Jahr festzulegen. Zielwerte für einzelne Arzneimittelgruppen sollen dafür sorgen, dass diese Gesamtbeträge nicht überschritten werden. Einigen sich Kassenärztliche Vereinigung und Krankenkassen nicht, muss ein Schiedsamt entscheiden. Entsprechendes gilt für den Heilmittel-Bereich.

Diese Pressemitteilung wurde veröffentlicht von:

den Krankenkassenverbände in Hessen
und der KV Hessen


Federführend für die Veröffentlichung:
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