Für knapp ein Viertel aller ambulanten Pflegedienste in Hessen liegen nun auf Grundlage der Prüfungen des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung die Pflegenoten vor, sodass für diesen Bereich erstmals die Landesdurchschnittswerte veröffentlicht werden können. Diese beruhen auf der Auswertung von 233 Transparenzberichten, welche zum 19.7.2010 frei gegeben und veröffentlicht wurden. Von 1.014 ambulanten Pflegediensten in Hessen wurden somit bisher 22,98 Prozent bewertet.
Mit einer Durchschnittsnote von 2,0 liegt das Ergebnis der bisher geprüften hessischen ambulanten Pflegedienste besser als der Bundesdurchschnitt von 2,2. Der Bundesdurchschnittswert beruht auf 4.066 Prüfergebnissen, die bisher zur Veröffentlichung frei gegeben wurden. Die Bewertungssystematik orientiert sich an den bekannten Schulnoten.
75,54 Prozent der in Hessen geprüften*) ambulanten Pflegedienste haben nach Auskunft der Landesvertretung Hessen des vdek im Ergebnis der Prüfung sogar eine sehr gute oder gute Gesamtnote erhalten.
Claudia Ackermann, Leiterin der Landesvertretung Hessen des vdek, erklärt zu dem Zwischenergebnis: „Es gibt sehr viele ambulante Pflegedienste in Hessen, von denen die Patienten sehr gut bzw. gut gepflegt werden. Die Pflegedienste werden durch die guten Gesamtnoten in ihrer Arbeit bestätigt, so die Erkenntnis aus den jetzt vorliegenden Prüfberichten.“
9,87 Prozent der bisher geprüften*) hessischen Pflegedienste erreichen jedoch nur eine ausreichende oder mangelhafte Gesamtnote. Diese Pflegedienste müssen, so Ackermann, unverzüglich die Qualität der Pflege verbessern, um die Patienten in ihrer Pflegebedürftigkeit angemessen zu versorgen. „Vor Abschluss eines Pflegevertrages mit einem ambulanten Pflegedienst sollten die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen nachschauen, wie das Ergebnis der Qualitätsprüfung ausgefallen ist und dieses Kriterium bei ihrer Entscheidung mit berücksichtigen.“ „Besteht Anlass zu der Sorge, dass eine gute Versorgung des Pflegebedürftigen wegen einer unzureichenden Pflegequalität des ambulanten Pflegedienstes nicht gewährleistet sein könnte, muss sich niemand von diesem Pflegedienst versorgen lassen, sondern kann zu einem besser bewerteten wechseln“, so Claudia Ackermann weiter.
Bis Ende des Jahres 2010 müssen alle 1.014 ambulanten Pflegedienste in Hessen vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung in Hessen (MDK) überprüft werden.
Am System der Pflegenoten ist immer wieder Kritik zu hören. Eine am 21.7.2010 präsentierte wissenschaftliche Evaluation der Hochschule für angewandte Wissenschaften, Hamburg, und der Alice-Salomon-Hochschule, Berlin, die von allen Partnern der Pflege-Transparenzvereinbarung Ende 2008/Anfang 2009 beschlossen wurde, kommt zu dem Ergebnis, dass es zu den Pflegenoten als Verbraucherinformation und zur Orientierung keine kurzfristig zu realisierende Alternative gibt. Claudia Ackermann, Leiterin der vdek-Landesvertretung Hessen, sieht auch die Notwendigkeit der Weiterentwicklung der Pflegenoten. „Die Empfehlungen der Wissenschaftler/innen sind eine konstruktive Grundlage für die Weiterentwicklung der Transparenzvereinbarungen und ich begrüße es daher, dass sich die Vereinbarungspartner bereits im Vorfeld der Veröffentlichung darauf verständigt haben, die Empfehlungen aufzugreifen und schrittweise umzusetzen“, so Ackermann abschließend.
Die Ersatzkassen haben als Plattform für die Veröffentlichung der Noten das Internetportal www.pflegelotse.de entwickelt.
*) Der Wert bezieht sich auf die zur Veröffentlichung frei gegebenen Prüfberichte. Die Anzahl der tatsächlich geprüften ambulanten Pflegedienste liegt höher.
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