Gesetzliche Krankenkassen in Hessen fördern Selbsthilfe mit mehr als 1,6 Millionen Euro

Die Gesetzlichen Krankenkassen in Hessen haben über die „Arbeitsgemeinschaft GKV-Selbsthilfeförderung in Hessen“, in der auch die Vertreter der hessischen Selbsthilfe1) mitwirken, die Fördermittel für das Jahr 2010 vergeben.

Die örtlichen Selbsthilfegruppen in Hessen stellen die größte Gruppe der Antragsteller. Sie erhalten insgesamt pauschale Fördermittel in Höhe von 513.799,76 Euro. Eine Förderung ist möglich, wenn sich die Selbsthilfegruppen mit chronischen Erkrankungen oder Behinderungen befassen, sich regelmäßig zu Gesprächen treffen, nicht professionell angeleitet werden und sich ausschließlich aus „Betroffenen“ oder deren Angehörige zusammensetzen.

Insgesamt 1.053 Selbsthilfegruppen erfüllen die Voraussetzungen für eine Förderung und haben auf Basis ihrer individuellen Fördermitteilung die Fördergelder bereits erhalten.

Neben den zahlreichen Selbsthilfegruppen erhalten auch 42 Landesorganisationen der Selbsthilfe und 19 Selbsthilfe-Kontaktstellen Fördermittel von den Gesetzlichen Krankenkassen in Hessen.

Das Antrags- und Förderverfahren ist transparent gestaltet. Die Zuteilung der Fördermittel erfolgt in Form einer Grund- und Zusatzförderung. Die Berechnung wird anhand fester Parameter wie Mitgliederzahl, Frequenz der Gruppenarbeit und Raummiete, die für alle Antragsteller innerhalb der gleichen Förderebene in der selben Weise angewandt werden, vorgenommen.

Entsprechend den Vorgaben der Selbsthilfe-Fördergrundsätze wird ferner ein 20-prozentiger Anteil der jährlichen Basisfördersumme3)  über die Bundesebene der Gesetzlichen Krankenkassen  zur Förderung der Bundesorganisationen der Selbsthilfe genutzt.

Somit stellen die Gesetzlichen Krankenkassen in Hessen im Jahr 2010 insgesamt ca. 1,6 Millionen Euro2) zur pauschalen Förderung von gesundheitlich orientierten Selbsthilfeorganisationen bereit. Diese verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Förderebenen:

Organisationen

Fördersumme

insgesamt

Selbsthilfegruppen mit Sitz in

Hessen

 

513.799,76 Euro

Landesorganisationen der Selbsthilfe in

Hessen

 

337.305,60 Euro

Selbsthilfe-Kontaktstellen in

Hessen

    

482.027,94 Euro

Bundesorganisationen der

Selbsthilfe

  

289.444,69 Euro

 

Gesamt2)

 

 1.622.577,99 Euro

Mit den Fördermitteln wird die alltägliche Arbeit der Selbsthilfeorganisationen, z. B. als Zuschuss zu den Ausgaben für Miete, Telefon, Briefversand, Büro- und Informationsmaterial, unterstützt.

Antragsteller haben darüber hinaus die Möglichkeit, bei einzelnen Krankenkassen bzw. deren Verbänden zusätzliche Fördermittel zur Durchführung besonderer Projekte zu beantragen.

Gesetzliche Grundlage für das Engagement der Krankenkassen ist § 20 c  Sozialgesetzbuch V (SGB V). Ein individueller Rechtsanspruch auf pauschale und/oder projektbezogene Förderung besteht nicht.

Diese Pressemitteilung wurde veröffentlicht von:

den Krankenkassenverbände in Hessen

 


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