GKV-Finanzierungs-Gesetz ist kein gelungener Kompromiss

Nach Ansicht der vdek-Landesvertretung Hessen ist das jetzt vom Bundeskabinett verabschiedete GKV-Finanzierungs-Gesetz (GKV-FinG) kein gelungener Kompromiss.

Während die meisten Leistungserbringer und auch die Krankenkassen ihren Beitrag zur Begrenzung der Ausgaben beitragen müssen, wird die Private Krankenversicherung (PKV) verschont bzw. wird von Regelungen des neuen Gesetzes profitieren können. Die größte Belastung allerdings werden die Versicherten zu tragen haben. Während die geplante Erhöhung des allgemeinen Beitragssatzes von 14,9 Prozent auf 15,5 Prozent noch von Arbeitgebern und Arbeitnehmern/Versicherten gemeinsam zu schultern ist, wird eine weitere Änderung die Versicherten einseitig und wesentlich massiver belasten:

Mit Inkrafttreten des Gesetzes ab dem 1.1.2011 wird der neu festgelegte Arbeitgeberanteil „eingefroren“. Zukünftige Ausgabensteigerungen in der gesetzlichen Krankenversicherung sollen dann ausschließlich mittels so genannter Zusatzbeiträge, die die Kassen möglicherweise erheben müssen, finanziert werden.

„Da die Versicherten diese Zusatzbeiträge allein finanzieren müssen, tragen sie nach dem Willen des Gesetzgebers künftig alleine alle Risiken von Kostensteigerungen“, so Claudia Ackermann, Leiterin der vdek-Landesvertretung Hessen. „Das ist in höchstem Maße unsolidarisch und deshalb erwarten wir im weiteren Gesetzgebungsverfahren, dass die Politik an dieser Stelle die Arbeitgeber nicht aus der Pflicht entlässt, sich auch zukünftig in angemessenem Umfang an den Kostensteigerungen im Gesundheitswesen zu beteiligen.“

Im Zusammenhang mit der geplanten Einführung von Zusatzbeiträgen ohne Begrenzung äußerte sich der Gesundheitsökonom Professor Jürgen Wasem (Universität Duisburg/Essen) in der Form, dass er die Einführung der Zusatzbeiträge im Zusammenhang mit feststehenden Arbeitgeberanteilen beim allgemeinen Beitragssatz für die schleichende Einführung des Prämienmodells in die gesetzliche Krankenversicherung hält. Dieses Modell wurde vor den letzten Wahlen insbesondere von CDU und FDP favorisiert.

Nach seinen Berechnungen dürfte diese „Zusatzprämie“ in zehn Jahren den beachtlichen Wert von 75 Euro im Monat je Versichertem erreichen Das könnte für viele Versicherte eine echte Hürde darstellen und wirft die Frage auf, ob eine solche Zusatzbelastung noch über den geplanten Sozialausgleich abgefangen werden kann. Der Sozialausgleich soll ab 2011 aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds erfolgen. Es ist zu befürchten, dass die Mittel der Liquiditätsreserve sehr schnell aufgebraucht sein werden und der Ausgleich in der vorgesehenen Weise in Frage gestellt werden könnte. „Alles in allem“, so Claudia Ackermann, „sehen wir bei dem aktuellen Gesetzentwurf noch erheblichen Verbesserungsbedarf.“


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