Mit Wirkung zum 01.01.2011:

Landesbasisfallwert 2011 für die hessischen Krankenhäuser vereinbart

Einigung wurde ohne Anrufung der Schiedsstelle erreicht

„Zum zweiten Mal in Folge ist es den Krankenkassen und deren Verbänden sowie der Krankenhausgesellschaft in Hessen gelungen, vor Jahresbeginn den Landesbasisfallwert für das neue Jahr (2011) zu vereinbaren. Besonders erfreulich daran ist, dass diese sachgerechte Einigung ohne Anrufung der Schiedsstelle erreicht werden konnte“, so Claudia Ackermann, Leiterin der vdek-Landesvertretung Hessen.

Der Landesbasisfallwert, der im Jahre 2005 vom Gesetzgeber eingeführt wurde, dient als Abrechnungsgrundlage für die stationären Krankenhausleistungen.

Um frühzeitig eine für beide Seiten akzeptable Einigung zum Landesbasisfallwert 2011 zu erreichen, waren zum Teil schwierige Verhandlungssituationen zu bewältigen. Insbesondere die Regelungen des GKV-Finanzierungs-Gesetzes, das erst im November 2010 verabschiedet wurde, mussten noch kurz vor Vertragsabschluss bewertet und in die Vereinbarung integriert werden.

Bis zuletzt wurde deshalb um eine sachgerechte Einigung gerungen, bevor am 29.11.2010 eine Vereinbarung der Vertragsparteien erreicht werden konnte. Der seit 1.1.2011 gültige Landesbasisfallwert, der im Jahr 2011 die Abrechnungsgrundlage für alle stationären Leistungen bildet, beträgt 2.959,65 Euro.

Die Genehmigung des Landesbasisfallwertes 2011 durch die zuständige Behörde erfolgte am 17.12.2010. Damit wurde eine Umsetzung der Vereinbarung zwischen den Vertragspartnern bereits zum 01.01.2011  ermöglicht.


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