Auf Einladung des Verbandes der Ersatzkassen in Hessen haben heute der hessische Sozialminister Stefan Grüttner, der Bundeswahlbeauftragte für die Sozialwahlen 2011, Gerald Weiß, der Vorsitzende des Verwaltungsrates der BARMER GEK, Holger Langkutsch, und der Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen, Thomas Ballast, über Details zu den in einigen Wochen statt findenden Sozialwahlen 2011 informiert und zugleich für eine starke Beteiligung an den Wahlen geworben.
Sozialwahlen finden jeweils im Abstand von sechs Jahren bei allen Sozialversicherungsträgern – mit Ausnahme der Bundesagentur für Arbeit – statt. In diesem Jahr ist der Stichtag für den Eingang der Wahlunterlagen der 1. Juni 2011.
In Hessen sind ca. 3,8 Millionen Wahlberechtigte aufgerufen, sich aktiv an den Sozialwahlen 2011 zu beteiligen und von ihrem Stimmrecht Gebrauch zu machen.
Traditionell finden bei der Deutschen Rentenversicherung Bund und den Ersatzkassen BARMER GEK, TK, DAK, KKH-Allianz und hkk die Sozialwahlen in Form der Urwahl, d.h. mit aktiver Wahlhandlung mittels Briefwahl, statt. Dies bedeutet, dass die ehrenamtlich tätigen Mitglieder der Verwaltungsräte der Ersatzkassen und der Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund durch die Wahlberechtigten gewählt werden.
Die Briefwahlunterlagen, die den auffällig roten Wahlumschlag und den Stimmzettel enthalten, werden vom 11. bis 21. April an die Wahlberechtigten versandt. Die ausgefüllten Stimmzettel müssen den Trägern bis spätestens 1. Juni 2011 vorliegen. Am besten sofort nach Erhalt der Wahlunterlagen im „roten Wahlbrief“ portofrei zurückschicken.
Der Hessische Sozialminister Stefan Grüttner wies darauf hin, dass die Parlamente der Selbstverwaltungskörperschaften zusammen den zweitgrößten Haushalt nach dem Bundeshaushalt verwalten. „Die Sozialwahlen berühren Bereiche, die uns alle betreffen: die Rentenversicherung, die Kranken- und Pflegeversicherung, die Unfallversicherung.“ Die oft und zu Recht in vielen Bereichen des täglichen Lebens geforderte Mitbestimmung sei bei den Sozialwahlen möglich. „Deswegen ist es wichtig, dass die Bürgerinnen und Bürger die Chance nutzen, die Interessenvertreter im Bereich der Sozialversicherungsträger zu wählen und somit Einfluss auf die Verwaltung unserer Sozialversicherungsbeiträge zu nehmen“, betonte Sozialminister Grüttner.
Gerald Weiß, aus Hessen stammend und zur Zeit ehrenamtlich tätiger Bundeswahlbeauftragter für die Sozialwahlen 2011, erläuterte die Hintergründe und den Umfang der Sozialwahlen. Dabei hob er besonders hervor, dass die Anzahl der Versicherungsträger, bei denen eine „Urwahl“ statt findet, bei den jetzigen Sozialwahlen deutlich zugenommen hat. Kritisch äußerte er sich zu der Vielzahl von „Friedenswahlen“, die vom Gesetzgeber ursprünglich als Ausnahme vorgesehen war. Bei dieser Form der „Wahl“ findet keine aktive Wahlhandlung statt, da der Anzahl der zu besetzenden Sitze des jeweiligen Verwaltungsrates eine gleich große Anzahl an Bewerbern gegenüber steht.
„Seit Jahrzehnten sind die Sozialwahlen Bestandteil einer erfolgreich praktizierten Bürgerbeteiligung in der Sozialversicherung“, so Holger Langkutsch, Vorsitzender des Verwaltungsrates der BARMER GEK. “Die Versicherten entscheiden über die Zusammensetzung ihrer Vertreter in den Selbstverwaltungsorganen der Ersatzkassen und der Deutschen Rentenversicherung Bund und nehmen damit auch Einfluss auf die Ausrichtung der Häuser“. Er hob in seinen Ausführungen ferner die Bedeutung der Selbstverwaltungsorgane für die Versicherten hervor, die leider oft unterschätzt werde. Holger Langkutsch: „Die Mitglieder der Verwaltungsräte der Krankenkassen, die im Rahmen der Sozialwahlen gewählt werden, entscheiden neben der Besetzung des hauptamtlichen Vorstandes zum Beispiel über die Einführung und Ausgestaltung von Wahltarifen und Bonusprogrammen für ihre Versicherten und ggf. über eine Fusion mit einer anderen Krankenkasse.“ Für die Versicherten sei ferner wichtig, dass die Mitglieder der Verwaltungsräte bzw. der Vertreterversammlungen die Widerspruchsausschüsse der Sozialversicherungsträger bildeten. Diese entscheiden im außergerichtlichen Verfahren über Widersprüche von Versicherten.
Thomas Ballast, Vorstandsvorsitzender des Verbandes der Ersatzkassen lenkte das Augenmerk auf die hohe sozial- und gesellschaftspolitische Verantwortung, die die Vertreterinnen und Vertreter in der Selbstverwaltung tragen. Dies gälte zum Beispiel in Bezug auf die bevorstehende Finanzierungsreform der Pflegeversicherung. „Die Versichertenvertreter der Ersatzkassen haben sich daher klar für den Aufbau einer Nachhaltigkeitsreserve in der sozialen Pflegeversicherung ausgesprochen, um die Beiträge langfristig finanzierbar und stabil zu halten. Ein kollektiver, einkommensabhängig und paritätisch finanziert Kapitalstock wäre sozial gerecht und würde langfristig zu stabilen Beiträgen in der Pflegeversicherung beitragen.“ Ballast warb dafür, dass die ehrenamtlich geleistete Arbeit der Selbstverwalter durch eine hohe Wahlbeteiligung honoriert und legitimiert wird.
Abschließend betonte die Leiterin der Landesvertretung des vdek in Hessen, Claudia Ackermann, noch einmal den Nutzen der Sozialwahlen für die Versicherten und rief zu reger Beteiligung daran auf.
Diese Pressemitteilung wurde veröffentlicht von:
dem Hessischen Sozialministerium, dem Bundeswahlbeauftragten für die Sozialwahlen 2011 und dem Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Weitere Informationen sind im Internet auf www.sozialwahl.de zu finden.
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