Sozialwahl 2011: Nur noch wenige Tage Zeit für die Stimmabgabe

Alle Stimmzettel müssen bis zum 1. Juni 2011 vorliegen

Versicherte, die im April 2011 von ihrer Krankenkasse und/oder der Deutschen Rentenversicherung Bund ihre Wahlunterlagen zur Sozialwahl erhalten haben, können noch ca. zehn Tage aktiv von ihrem Stimmrecht Gebrauch machen und an den Sozialwahlen 2011 teilnehmen.

„Der Stimmzettel muss bis Mittwoch, dem 1. Juni 2011 beim jeweiligen Sozialversicherungsträger vorliegen“, so Claudia Ackermann, Leiterin der vdek-Landesvertretung Hessen.“ Nur mit einer aktiven Teilnahme an der Sozialwahl haben Versicherte die Möglichkeit, Einfluss auf die Zusammensetzung des Verwaltungsrates ihrer Krankenkasse und/oder der Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund zu nehmen. Diese neu zu wählenden Gremien entscheiden in den kommenden sechs Jahren über wichtige Angelegenheiten, welche die Versicherten betreffen.

Auf diese demokratische Mitbestimmungsmöglichkeit sollten die Versicherten nicht verzichten“, so Claudia Ackermann weiter.

Der Wahlvorgang ist denkbar einfach: Die gewählte Liste auf dem Stimmzettel ankreuzen, die Unterlagen wie in der beiliegenden Erläuterung beschrieben in den roten Wahlumschlag stecken und portofrei an den Sozialversicherungsträger zurücksenden.


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