Das Landesschiedsamt für die vertragsärztliche Versorgung in Hessen hat die Eckpunkte des Honorarvertrages 2011 festgesetzt. Die Eckpunkte sehen u. a. eine Steigerung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung für das Jahr 2011 in Höhe von 2,3052 v. H. auf Basis der Vorgaben des Erweiterten Bewertungsausschusses vor.
Darüber hinaus hat das Landesschiedsamt zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben des GKV-Finanzierungsgesetzes festgelegt, dass die Steigerungsraten für Leistungen außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung begrenzt werden. Das Ausgabevolumen des Jahres 2010 wird für strahlentherapeutische Leistungen um 2 v. H. und für alle übrigen Leistungen um 0,9 v. H. gesteigert. Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen sowie Dialysesachkosten sind von der Begrenzung ausgenommen.
Damit wird dem im GKV-Finanzierungsgesetz beschriebenen Ziel der Sicherstellung einer guten Versorgung bei gleichzeitiger Vermeidung eines zu befürchtenden Defizits der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Rechnung getragen.
Die Festlegung des Landesschiedsamtes trägt somit wirksam dazu bei, dass die ärztliche Versorgung aller gesetzlich Versicherten in Hessen auch im Jahr 2011 gesichert ist.
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