Versicherte, die regelmäßig bei ihrem Zahnarzt die jährliche, kostenfreie Zahn-Vorsorgeuntersuchung durchführen lassen, profitieren hiervon gleich mehrfach.
„Zum Einen werden Erkrankungen im Mund- und Kieferbereich frühzeitig erkannt und können schneller behandelt und schwerwiegenderen Erkrankungen vorgebeugt werden. Außerdem ist der Zuschuss, den die Krankenkasse zu einem ggf. erforderlich werdenden Zahnersatz leistet, deutlich höher. Versicherte tragen auf diese Weise zum Erhalt ihrer eigenen Zahngesundheit bei und sparen bei einem notwendigen Zahnersatz zusätzlich Geld“, so Claudia Ackermann, Leiterin der vdek-Landesvertretung Hessen.
„Um bei einem notwendigen Zahnersatz einen höheren Zuschuss zu bekommen, ist ein Nachweis der regelmäßigen, ununterbrochenen Zahn-Vorsorgeuntersuchungen über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren erforderlich. Der Zahnarzt bestätigt die Durchführung der Vorsorgeuntersuchung im Bonusheft, soweit der Gebisszustand des Versicherten eine regelmäßige Zahnpflege erkennen lässt“, so Claudia Ackermann weiter.Ackermann rät daher allen Versicherten sowohl im Interesse der eigenen Zahngesundheit als auch aus den genannten finanziellen Gründen darauf zu achten, die jährlichen Zahn-Vorsorgeuntersuchungen ohne Unterbrechung durchführen zu lassen.
Versicherte, die die Zahn-Vorsorgeuntersuchung in diesem Jahr noch nicht in Anspruch genommen haben, sollten deshalb kurzfristig bei ihrem Zahnarzt einen Untersuchungstermin noch in diesem Jahr vereinbaren.
Übrigens: Die Zahn-Vorsorgeuntersuchung verursacht keinerlei Zusatzkosten, also auch keine Praxisgebühr!
Ergänzende Informationen für die Redaktionen:
Gesetzliche Grundlage: § 55 Abs. 1 Sozialgesetzbuch V (SGB V)
Kassenzuschuss ohne Bonus:
Die Festzuschüsse umfassen 50 v. H. der nach § 57 Abs. 1 Satz 6 und Abs. 2 Satz 6 und 7 festgesetzten Beträge.
Kassenzuschuss mit Bonus:
Für eigene Bemühungen*) zur Gesunderhaltung der Zähne, erhöhen sich die Festzuschüsse wie folgt:
- Ununterbrochener Nachweis der jährlichen Zahn-Vorsorgeuntersuchungen in den letzten fünf Jahren – Erhöhung der Festzuschüsse um 20 Prozent
- Ununterbrochener Nachweis der jährlichen Zahn-Vorsorgeuntersuchungen in den letzten zehn Jahren – Erhöhung der Festzuschüsse um weitere 10 Prozent.
*) u. a. durch die Inanspruchnahme der jährlichen Zahn-Vorsorgeuntersuchung bei Versicherten ab Vollendung des 18. Lebensjahres
Kontakt
Meinhard Johannides
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Hessen
Tel.: 0 69 / 96 21 68 - 20
E-Mail: meinhard.johannides@vdek.com