Insgesamt 6.500 Auszubildende in den Berufsgruppen Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpflege(-hilfe), Hebammen, Diät- und technische Assistenten in der Medizin, Ergo- und Physiotherapie, Orthoptik und Logopädie werden derzeit an 84 hessischen Krankenhäusern ausgebildet.
Um diese Ausbildung zu finanzieren, haben die Krankenkassen und deren Verbände in Hessen mit der Hessischen Krankenhausgesellschaft (HKG) erneut auch für das Jahr 2012 einen Ausbildungszuschlag vereinbart, welcher je Krankenhausbehandlungsfall gezahlt wird. Krankenhäuser, die den o. g. Nachwuchs ausbilden, erhalten für das Jahr 2012 insgesamt 89 Millionen Euro von den Krankenkassen in Hessen.
„Bereits seit dem Jahr 2006 wird die Ausbildung im Krankenhaus über die Zahlung einen Ausbildungsfonds sichergestellt. Basis des Ausbildungsfonds sind die auf örtlicher Ebene vereinbarten Ausbildungsbudgets. Die 84 hessischen Krankenhäuser, die ausbilden, erhalten die zwischen den Krankenkassen und Krankenhäusern vereinbarten, notwendigen Mittel zur Finanzierung der Ausbildung“, so Claudia Ackermann, Leiterin der vdek-Landesvertretung Hessen. Die gesetzliche Grundlage für die Zahlung des Ausbildungsfonds befindet sich im Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG).
Kontakt
Meinhard Johannides
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Hessen
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