Verbesserte finanzielle Leistungen der Pflegeversicherung

Erhöhung zum 1.1.2012 in vielen Bereichen

Frankfurt, 16.1.2012 – Mit der Pflegereform 2008 hat der Bundestag auch eine dreistufige Erhöhung der finanziellen Leistungen aus der Pflegeversicherung beschlossen.

Zum 1.1.2012 wurde nach 2008 und 2010 bereits die dritte Erhöhung umgesetzt. Die monatlichen Auszahlungsbeträge im ambulanten Bereich wurden in allen Pflegestufen (Ausnahme: Pflegestufe III - Härtefälle) erhöht. Die Steigerungen betragen zwischen 10 und 60 Euro monatlich. Darauf weist Claudia Ackermann, Leiterin der vdek-Landesvertretung Hessen, hin.

Die bisherigen und die seit 1.1.2012 gültigen Beträge sind in der nachfolgenden Übersicht zusammengefasst. Interessierte können sich diese  von der Internetseite der vdek-Landesvertretung Hessen unter http://www.vdek.com/LVen/HES/Presse/Pressemitteilungen/20120116/index.htm kostenfrei herunterladen.

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  Druckversion der Übersicht Leistungen aus der Pflegeversicherung ab 1.1.2012


Kontakt

Meinhard Johannides
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Hessen

Tel.: 0 69 / 96 21 68 - 20
E-Mail: meinhard.johannides@vdek.com