Bad Homburg, Darmstadt, Frankfurt/M., Wiesbaden, 28.6.2012 - Die Gesetzlichen Krankenkassen in Hessen haben für das Jahr 2012 1,7 Millionen Euro zur Förderung der Selbsthilfe vergeben. Diese Vergabe erfolgte über die „Arbeitsgemeinschaft GKV-Selbsthilfeförderung in Hessen“, in der auch die Vertreter der hessischen Selbsthilfe (1) mitwirken.
Die Fördermittel unterstützen die tägliche Arbeit der Selbsthilfeorganisationen, z. B. als Zuschuss für Miete, Telefon, Briefversand, Büro- und Informationsmaterial. Bedingung hierfür ist, dass sich die Selbsthilfegruppen mit chronischen Erkrankungen oder Behinderungen befassen, sich regelmäßig zu Gesprächen treffen, nicht professionell angeleitet werden und sich ausschließlich aus selbst Betroffenen oder deren Angehörigen zusammensetzen.
Über diese Grundförderung hinaus können Selbsthilfeorganisationen bei einzelnen Krankenkassen bzw. deren Verbänden zusätzliche Fördermittel für besondere Projekte beantragen.
Die größte Gruppe der Antragsteller in Hessen stellen 904 örtliche Selbsthilfegruppen. Sie erhalten Fördermittel in Höhe von insgesamt 511.631,00 Euro.
Neben diesen Selbsthilfegruppen erhalten auch 41 Landesorganisationen der Selbsthilfe und 19 Selbsthilfe-Kontaktstellen Fördermittel von den Gesetzlichen Krankenkassen in Hessen.
Die Höhe der Förderbeträge errechnet sich aus Parametern wie Mitgliederzahl, Frequenz der Gruppenarbeit und Raummiete für alle Antragsteller innerhalb einer Förderebene jeweils nach derselben Formel.
20% der jährlichen Basisfördersumme (2) eines Bundeslandes werden über die Bundesebene der Gesetzlichen Krankenkassen zur Förderung der Selbsthilfe-Bundesorganisationen eingesetzt.
Insgesamt stellen die Gesetzlichen Krankenkassen in Hessen 2012 mehr als 1,7 Millionen Euro (3) zur pauschalen Förderung von gesundheitlich orientierten Selbsthilfeorganisationen bereit. Diese verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Förderebenen:
Organisationen |
Fördersumme insgesamt |
---|---|
904 Selbsthilfegruppen mit Sitz in Hessen |
511.631,00 Euro |
41 Landesorganisationen der Selbsthilfe in Hessen |
333.790,00 Euro |
19 Selbsthilfe-Kontaktstellen in Hessen |
569.170,30 Euro |
Bundesorganisationen der Selbsthilfe |
298.642,42 Euro |
Gesamt3) |
1.713.233,72 Euro |
Gesetzliche Grundlage für das Engagement der Krankenkassen ist § 20 c Sozialgesetzbuch V (SGB V). Ein individueller Rechtsanspruch auf pauschale und/oder projektbezogene Förderung besteht nicht.
Fußnoten:
(1) gesundheitsbezogene Selbsthilfe lt. Krankheitsverzeichnis
(2) Berechnung: GKV-Versicherte im Bundesland x 0,295 Euro = Summe; davon 20 Prozent
(3) inkl. Restmittel aus 2010/2011 und Mittel aus der kassenindividuellen Förderung 2012
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