64 ambulante Hospizdienste (AHD) in Hessen werden 2012 mit 3,1 Millionen Euro gefördert

Größte Förderer sind die Ersatzkassen in Hessen mit insgesamt 1,3 Mio Euro

Frankfurt, 2.7.2012 – In diesem Jahr werden alle Antrag stellenden ambulanten Hospizdienste in Hessen (= 64 Einrichtungen) mit 3,1 Millionen Euro durch die Gesetzlichen Krankenkassen gefördert. Die Ersatzkassen in Hessen stellen mit 1,3 Millionen Euro den größten Anteil zur Verfügung.

„Im Jahr 2012 wurde die Fördersumme der Gesetzlichen Krankenkassen in Hessen von 2.745.587,74 Euro auf 3.179.891,93 Euro erhöht. Die Anzahl der geförderten ambulanten Hospizdienste stieg im gleichen Zeitraum von 60 auf 64“, so Claudia Ackermann, Leiterin der vdek-Landesvertretung Hessen. Die Fördergelder werden nunmehr sukzessive ausgezahlt.

Die Förderung der AHDs durch die Gesetzlichen Krankenkassen soll eine möglichst flächendeckende ambulante Hospizversorgung sicherstellen und so sterbenden Menschen ein würdevolles und selbstbestimmtes Leben bis zum Lebensende ermöglichen.

„Die bedarfsgerechte Versorgung schwerstkranker Menschen in der letzten Lebensphase in ihrem gewohnten Umfeld ist eine gesellschaftliche Herausforderung. Durch das qualifizierte Engagement der in den ambulanten Hospizdiensten ehrenamtlich tätigen Menschen wird diese Herausforderung wesentlich unterstützt. Die Wünsche und Bedürfnisse der sterbenden Menschen und ihrer Angehörigen stehen dabei im Zentrum der Hospizarbeit“, so Ackermann.

In den durch die Gesetzlichen Krankenkassen geförderten ambulanten Hospizdiensten in Hessen wurden im Jahr 2011 2.540 sterbende Menschen von 2.161 ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen betreut (2010: 2.119 Sterbebegleitungen durch 2.038 ehrenamtliche Mitarbeiter/innen).

„Die Höhe des Finanzvolumens, das für die Förderung der AHDs zur Verfügung steht, hat sich in den zurück liegenden Jahren stetig und seit der Änderung des § 39a Sozialgesetzbuch V ab dem Jahr 2010 in Folge einer neuen Berechnungsweise  besonders deutlich erhöht.

„Im Jahr 2002 betrug die Förderung von damals elf AHDs noch 269.405,33 Euro. Bis zum Jahr 2009 stieg die Fördersumme auf 1.795.109,90 Euro für 52 AHDs. Im Jahr 2010 erhielten 54 AHDs bereits 2.457.679,05 Euro und in diesem Jahr unterstützen die Gesetzlichen Krankenkassen in Hessen 64 AHDs mit 3.179.891,93 Euro“, so Claudia Ackermann abschließend.

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Kontakt

Meinhard Johannides
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Hessen

Tel.: 0 69 / 96 21 68 - 20
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