Gesetzliche Krankenkassen in Hessen fördern die Selbsthilfe im Jahr 2013 mit 3,1 Mio. Euro

Antragsfrist endet am 31. März 2013

Selbsthilfegruppen (SHGen)1), Landesverbände der Selbsthilfe (SH-LVs)1) und Selbsthilfe-Kontaktstellen (SHKen) in Hessen werden auch im Jahr 2013 von der "Arbeitsgemeinschaft GKV-Selbsthilfeförderung in Hessen (ARGE)" gemeinsam gefördert.

904 Selbsthilfegruppen, die sich mit chronischen Erkrankungen beschäftigen, haben im Jahr 2012 eine pauschale Förderung von der Arbeitsgemeinschaft GKV-Selbsthilfeförderung in Hessen erhalten. Für das Förderjahr 2013 liegen der ARGE GKV-Selbsthilfeförderung in Hessen z. Zt.  ca. 250 Förderanträge vor.

Insgesamt stehen für die verschiedenen Selbsthilfe-Ebenen ca. 3,1 Mio. Euro an Fördergeldern der Gesetzlichen Krankenversicherung in Hessen zur Verfügung. Das entspricht einem Förderbetrag je hessischem Versicherten von 0,61 Euro.

Die Hälfte dieses Gesamtförderbetrages (= 1,561 Mio. Euro) fließt in den kassenartenübergreifenden, gemeinsamen Finanztopf. Hieraus werden – nach Abzug eines 20-prozentigen Abschlages (= 312.124,62 Euro) für die Förderung der Bundesorganisationen der Selbsthilfe  -  die pauschalen Fördermittel für die Selbsthilfeebenen  in Hessen zur Verfügung gestellt.

Neben dieser kassenartenübergreifenden Förderung (= Pauschalförderung) stehen weitere ca. 1,561 Mio. Euro im Rahmen der kassenindividuellen Förderung (projektbezogen) zur Verfügung.

Allen SHGen, SH-LVs und SHKen, die im Jahr 2012 gefördert wurden, wurden im Dezember 2012 die Antragsunterlagen zur kassenartenübergreifenden Förderung für 2013 von der ARGE zugesandt.

Anträge auf kassenindividuelle Förderung können bei den jeweiligen Gesetzlichen Krankenkassen und deren Verbänden angefordert werden. Die Namen und Kontaktdaten der Ansprechpartner/innen der einzelnen Kassen/-arten sind im Internet unter www.GKV-Selbsthilfefoerderung-he.de nachzulesen. 

Antragsfrist kurz vor dem Ablauf

Selbsthilfegruppen und Landesverbände der Selbsthilfe in Hessen, die für dieses Jahr pauschale Fördergelder für ihre administrative Arbeit benötigen, können bis zum 31. März 2013 einen entsprechenden Antrag bei der Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfe stellen. Die Anschrift der ARGE lautet:

 

GKV-Selbsthilfeförderung Hessen

Postfach 1533, 61285 Bad Homburg

 

Antragsformulare für die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung gibt es bei der ARGE, den Dienststellen der Gesetzlichen Krankenkassen in Hessen und den Selbsthilfe-Kontaktstellen in Hessen. Zusätzlich können die Antragsformulare von den Internetseiten der ARGE unter www.GKV-Selbsthilfefoerderung-he.de und bei einigen Selbsthilfe-Kontaktstellen in Hessen direkt heruntergeladen werden.

1) gesundheitsbezogene Selbsthilfe lt. Krankheitsverzeichnis

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