Landesbasisfallwert 2013 für die hessischen Krankenhäuser vereinbart

- Einigung wurde erneut ohne Anrufung der Schiedsstelle erreicht

„Den Vertragspartnern auf Landesebene ist es gelungen, eine Einigung zum Landesbasisfallwert 2013 zu erzielen. Besonders erfreulich daran ist, dass diese sachgerechte Einigung ohne Anrufung der Schiedsstelle erreicht werden konnte“, so Claudia Ackermann, Leiterin der vdek-Landesvertretung Hessen.

Der Landesbasisfallwert, der im Jahre 2005 vom Gesetzgeber eingeführt wurde, dient als Abrechnungsgrundlage für die stationären Krankenhausleistungen.

Um frühzeitig eine für beide Seiten akzeptable Einigung zum Landesbasisfallwert 2013 zu erreichen, waren zum Teil schwierige Verhandlungssituationen zu bewältigen. Am 16.1.2013 wurde eine für alle Beteiligten akzeptable Verhandlungslösung gefunden. Der vereinbarte Landesbasisfallwert beträgt 3.066,60 Euro und bildet für das Jahr 2013 die Abrechnungsgrundlage für alle stationären Leistungen.

Da zusätzlich Ausgleichsrechnungen zu berücksichtigen sind und die Genehmigung des Verhandlungsergebnisses durch die zuständige Landesbehörde mit Wirkung zum 1.3.2013 erfolgte, beträgt der ab 1.3.2013 abrechenbare Landesbasisfallwert 3.074,43 Euro. Aus diesem Landesbasisfallwert ergibt sich ein Landesbudget für stationäre Krankenhausleistungen in Hessen im Jahr 2013  in Höhe von ca. 4,346 Mrd. Euro.

Claudia Ackermann, Leiterin der vdek-Landesvertretung Hessen, bewertet die Vereinbarung zum Landesbasisfallwert 2013 als ein erfreuliches Zeichen für die Handlungsfähigkeit der Selbstverwaltungspartner auf Landesebene.

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Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Hessen

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