Die Verbände der Krankenkassen und die Kassenärztliche Vereinigung in Hessen haben nach konstruktiven Verhandlungen Vereinbarungen über die Gesamtverordnungsvolumina für Arznei- und Heilmittel sowie Richtgrößen für das Jahr 2013 geschlossen.
Damit ist, so Claudia Ackermann, Leiterin der vdek-Landesvertretung Hessen, die Versorgung der gesetzlich Versicherten in Hessen mit Arznei- und Heilmitteln auch im Jahr 2013 gesichert.
Entsprechend der getroffenen Vereinbarungen wurde die Ausgabenobergrenze für die Verordnung von Arznei- und Verbandmitteln zu Lasten der Gesetzlichen Krankenkassen in Hessen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben moderat angehoben und beträgt in diesem Jahr 2.018.808.642,26 Euro. Die Ausgabenobergrenze für die Verordnung von Heilmitteln (z. B. Krankengymnastik, Massagen, Sprachtherapie usw.) wurde auf Basis der tatsächlichen Verordnungskosten des Vorjahres festgesetzt (313.461.093,84 Euro).
Ergänzend zu den erwähnten Vereinbarungen über die Ausgabenobergrenzen wurden zwischen den Vertragspartnern wie in Vorjahren auch Vereinbarungen zu den Richtgrößen*) in den Bereichen Arznei- und Heilmitteln geschlossen.
Im Rahmen der Verhandlungen wurde ferner die bereits bestehende Vereinbarung über Praxisbesonderheiten im Heilmittelbereich auf Basis aktueller Bundesvereinbarungen angepasst. Damit können ab dem Jahr 2013 weitere Leistungen als Praxisbesonderheiten im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung anerkannt werden.
*) Richtgrößen = Verordnungsdurchschnitte der einzelnen Fachgruppen
Kontakt
Heike Kronenberg
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Hessen
Tel.: 0 69 / 96 21 68 - 20
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