Ausbildungsfinanzierung in hessischen Krankenhäusern auch im Jahr 2013 gesichert

- 93,1 Millionen Euro stehen in Hessen zur Verfügung

Insgesamt 6.668 Auszubildende in den Berufsgruppen Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpflege(-hilfe), Hebammen, Diät- und technische Assistenten in der Medizin, Ergo- und Physiotherapie, Orthoptik und Logopädie werden derzeit an 83 hessischen Krankenhäusern  ausgebildet.

Um die Ausbildungskosten zu finanzieren, haben die Krankenkassen und deren Verbände in Hessen mit der Hessischen Krankenhausgesellschaft (HKG) für das laufende Jahr einen Ausbildungszuschlag vereinbart, welcher je Krankenhausbehandlungsfall gezahlt wird. Die hessischen Krankenhäuser, die den o. g. „Nachwuchs“ ausbilden, erhalten hierfür im Jahr 2013 insgesamt ca. 93,1 Millionen Euro von den Krankenkassen. Die gesetzliche Grundlage für die Zahlung des Ausbildungsfonds befindet sich im Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG).

„Bereits seit dem Jahr 2006 wird die Ausbildung im Krankenhaus über die Zahlung einer Ausbildungsfonds sichergestellt. Basis des Ausbildungsfonds sind die auf örtlicher Ebene vereinbarten Ausbildungsbudgets. Die 83 ausbildenden hessischen Krankenhäusererhalten die zwischen den Krankenkassen und Krankenhäusern vereinbarten, notwendigen Mittel zur Finanzierung der Ausbildung“, so Claudia Ackermann, Leiterin der vdek-Landesvertretung Hessen.

Kontakt

Heike Kronenberg
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Hessen

Tel.: 0 69 / 96 21 68 - 20
E-Mail: heike.kronenberg@vdek.com