> Versicherte sparen bares Geld mit günstigen Arzneimitteln, aber nicht an der Qualität ihrer Versorgung
Patienten, die in Deutschland bei den gesetzlichen Krankenkassen versichert sind, sparen mit Stand 1. Mai 2013 bei mehr als 5.000 Medikamente die Zuzahlung in Höhe von fünf bis zehn Euro. Dabei handelt es sich sowohl um Generika-Medikamente als auch um Medikamente mit patentgeschützten Wirkstoffen.
Entscheidend für den Wegfall der gesetzlichen Zuzahlung ist, dass der Abgabepreis des Pharmaherstellers mindestens 30 Prozent niedriger ist, als der sogenannte „Festbetrag“ (max. Betrag, den die Krankenkassen für das Medikament erstattet).
Die Regelung über die Befreiung von Zuzahlungen (§ 31 Abs. 3 SGB V) wurde bereits 2006 eingeführt; seinerzeit waren gerade einmal 2.000 Medikamente von der Zuzahlung befreit.
„Die von der Zuzahlung befreiten Medikamente sind genauso gut und wirksam wie die teureren, zuzahlungspflichtigen Präparate, aber für die Versicherten preiswerter“, so Claudia Ackermann, Leiterin der vdek-Landesvertretung Hessen. „Die Versicherten sparen dabei also nicht an ihrer Gesundheit, sondern entlasten ihren Geldbeutel. Auch werden die Arzneimittelausgaben insgesamt dadurch reduziert, und die Verschreibung von zuzahlungsfreien Medikamenten entlastet das Medikamentenbudget der Ärztinnen und Ärzte".
Die vdek-Landesvertretung Hessen empfiehlt den Versicherten deshalb, bei ihrem Arzt oder ihrer Ärztin nachzufragen, ob es eine günstige Alternative zu einem teuren Medikament gibt. Die aktuelle Übersicht der von der Zuzahlung befreiten Medikamente finden Sie auf der Homepage des vdek unter http://www.vdek.com/vertragspartner/apotheken/zuzahlungsbefreite-arzneimittel.html.
Die Übersicht wird jeweils zum 1. und 15. eines Monats aktualisiert.
Kontakt
Heike Kronenberg
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Hessen
Tel.: 0 69 / 96 21 68 - 20
E-Mail: heike.kronenberg@vdek.com