Neue Bedarfsplanung für die ärztliche Versorgung in Hessen

- Regelungen treten zum 1. Juli 2013 in Kraft

Die Verbände der Gesetzlichen Krankenkassen in
Hessen und die Kassenärztliche Vereinigung Hessen haben sich auf einen
neuen Bedarfsplan zur ambulanten ärztlichen Versorgung in Hessen
verständigt. Der neue Bedarfsplan muss entsprechend der gesetzlichen
Vorgaben bis zum 30. Juni 2013 aufgestellt werden.
Die gemeinsame Selbstverwaltung von Krankenkassen und Ärzten in
Hessen hat die vom Gesetzgeber vorgegebene Frist aktuell eingehalten.
Der neue Bedarfsplan tritt am 1. Juli 2013 in Kraft und gilt für die
kommenden 18 Monate. Danach wird geprüft, ob es Anpassungsbedarf
gibt.
„Mit der neuen Bedarfsplanung verfolgen sowohl die Gesetzlichen
Krankenkassen als auch die KVH das gemeinsame Interesse, die gute
ambulante ärztliche Versorgung in Hessen auch in den ländlichen
Bereichen in Zukunft zu sichern“, so Claudia Ackermann, Leiterin der
vdek-Landesvertretung Hessen, für die Verbände der Krankenkassen in
Hessen.
Der bisherige Bedarfsplan wird nunmehr abgelöst. Während sich die
bisherige Bedarfsplanung am Zuschnitt der Landkreise und kreisfreien
Städte (= 26 Planungsbereiche) orientierte, sind die neuen 67
Planungsbereiche (sog. Mittelbereiche) für die Hausärzte deutlich
kleinräumiger gefasst und stärker an den regionalen Bedürfnissen
ausgerichtet.


Auch mit der neuen Bedarfsplanung gilt für Hessen, dass die hessische
Bevölkerung sowohl im hausärztlichen als auch im allgemeinen
fachärztlichen, spezialisierten fachärztlichen und gesonderten
fachärztlichen Bereich sehr gut versorgt ist.
In den meisten der neu festgesetzten Planungsbereiche Hessens gibt es
nach wie vor eine gute oder sogar eine Überversorgung. Lediglich in einem
Bereich der hausärztlichen und drei Bereichen der fachärztlichen
Versorgung wurde eine Unterversorgung festgestellt.
Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen muss nun für alle Bereiche, in
denen eine Unterversorgung festgestellt wurde, ein Konzept entwickeln, wie
der Unterversorgung entgegengewirkt werden soll.
Die zuständige Landesaufsicht, das Hessische Sozialministerium, war bereits
bei der Erarbeitung des neuen Bedarfsplans beteiligt. Damit kann nun die
neue Bedarfsplanung in Hessen umgesetzt werden.


Hintergrundinformationen für die Medien:
Im Dezember 2012 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) auf Basis
des zum 1.1.2012 in Kraft getretenen Versorgungsstrukturgesetzes die
neue Bedarfsplanungs-Richtlinie beschlossen. Die Kassenärztlichen
Vereinigungen und die Krankenkassen und deren Verbände in den
einzelnen Bundesländern sind aufgefordert, auf Basis der neuen
Bedarfsplanungs-Richtlinie bis zum 30.6.2013 die Bedarfsplanung in ihrem
Bundesland neu zu regeln. Ziel der neuen Bedarfsplanung ist es, diese
flexibler zu gestalten und besser an den regionalen Bedürfnissen
auszurichten.

Kontakt

Heike Kronenberg
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Hessen

Tel.: 0 69 / 96 21 68 - 20
E-Mail: heike.kronenberg@vdek.com