Gesetzliche Krankenkassen in Hessen fördern die Selbsthilfe mit insgesamt 1,8 Millionen Euro

Die Gesetzlichen Krankenkassen in Hessen haben 2013 die Selbsthilfe*) mit ca. 1,8 Millionen Euro gefördert. Die Fördergelder wurden über die „Arbeitsgemeinschaft GKV-Selbsthilfeförderung in Hessen“ vergeben, in der auch Vertreter der hessischen Selbsthilfe mitwirken. Diese Förderung unterstützt die tägliche Arbeit der Selbsthilfeorganisationen, z. B. als Zuschuss für Miete, Kommunikationskosten, Büro- und Informationsmaterial.

Gefördert werden Selbsthilfegruppen, die sich mit einer chronischen Erkrankung oder Behinderung befassen, nicht professionell angeleitet werden, sich regelmäßig zu Gesprächen treffen und ausschließlich aus Betroffenen oder deren Angehörigen bestehen.

Über die Grundförderung hinaus können Selbsthilfeorganisationen zusätzliche Fördermittel für besondere Projekte bei einzelnen Krankenkassen bzw. deren Verbänden beantragen. In Hessen erhalten 2013 alleine 900 örtliche Selbsthilfegruppen eine entsprechende Förderung. Sie betrug insgesamt bereits mehr als eine halbe Million Euro.

Neben den einzelnen Gruppen werden landesweit auch 41 Landesorganisationen der Selbsthilfe und 19 Selbsthilfe-Kontaktstellen von den gesetzlichen Krankenkassen in Hessen unterstützt. Die Höhe der Förderbeträge errechnet sich nach einer einheitlichen Formel u. a. aus der Mitgliederzahl, der Häufigkeit der Treffen und der Raummiete.

Die von den Gesetzlichen Krankenkassen in Hessen 2013 vergebenen Fördermittel in Höhe von ca. 1,8 Mio. Euro verteilen sich folgendermaßen auf die einzelnen Bereiche:

*) gesundheitsbezogene Selbsthilfe lt. Krankheitsverzeichnis

Organisationen/Förderebene

Fördersumme

insgesamt

900 Selbsthilfegruppen mit Sitz in

Hessen

 

555.433,00 Euro

41 Landesorganisationen der Selbsthilfe in

Hessen

 

340.256,18 Euro

19 Selbsthilfe-Kontaktstellen in

Hessen

    

570.700,99 Euro

Bundesorganisationen der

Selbsthilfe

  

312.125,59 Euro

 

Gesamt**)

 

 1.778.515,76 Euro

**) inkl. Restmittel aus 2011/2012 und Mittel aus der kassenindividuellen Förderung 2013

Die Förderung der Selbsthilfe durch die Krankenkassen ist im Sozialgesetzbuch V (§ 20c SGB V) geregelt. Ein individueller Rechtsanspruch auf pauschale und/oder projektbezogene Förderung besteht hierbei nicht.

Aus Sicht der Gesetzlichen Krankenkassen und deren Verbänden in Hessen stellt die Selbsthilfe eine wichtige Ergänzung der professionellen medizinischen Versorgung dar und wird deshalb seit Jahren entsprechend finanziell gefördert.

Kontakt

Heike Kronenberg
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Hessen

Tel.: 0 69 / 96 21 68 - 20
E-Mail: heike.kronenberg@vdek.com