Förderung Ambulanter Hospizdienste in Hessen

- Ersatzkassen sind mit 1,68 Mio. Euro größter Förderer

In diesem Jahr werden alle antragstellenden Ambulanten Hospizdienste (AHD) in Hessen (= 67 Einrichtungen) mit ca. 3,7 Millionen Euro durch die Gesetzlichen Krankenkassen gefördert. Die Ersatzkassen in Hessen stellen mit 1,68 Millionen Euro den größten Anteil zur Verfügung.

„Im Jahr 2013 wurde die Fördersumme der Gesetzlichen Krankenkassen in Hessen von 3.179.891,93 Euro auf 3.670.500,53 Euro erhöht; zugleich stieg die Anzahl der geförderten AHDs von 64 auf 67“, so Claudia Ackermann, Leiterin der vdek-Landesvertretung Hessen. Die Fördergelder werden nun sukzessive ausgezahlt.

Die Förderung der AHDs durch die Gesetzlichen Krankenkassen soll eine möglichst flächendeckende ambulante Hospizversorgung sicherstellen und so sterbenden Menschen ein würdevolles und selbstbestimmtes Leben bis zum Lebensende ermöglichen.

„Es ist wichtig, schwerstkranker Menschen in ihrer letzten Lebensphase bestmöglich zu versorgen. Dieses Ziel wird durch das qualifizierte Engagement der in den Ambulanten Hospizdiensten ehrenamtlich tätigen Menschen ganz wesentlich unterstützt. Die Wünsche und Bedürfnisse der sterbenden Menschen und ihrer Angehörigen stehen dabei im Zentrum der Hospizarbeit“, so Ackermann.

Im Jahr 2012 wurden in den geförderten Ambulanten Hospizdiensten in Hessen 2.569 sterbende Menschen von 2.307 ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen betreut (2011: 2.540 Sterbebegleitungen durch 2.161 ehrenamtliche Mitarbeiter/innen).

„Das für die Förderung der AHDs zur Verfügung stehende Finanzvolumen hat sich in den zurückliegenden Jahren stetig erhöht. So betrug im Jahr 2002 die Fördersumme für damals elf AHDs noch 269.405,33 Euro. Bis zum Jahr 2012 stieg die Fördersumme auf 3.179.891,93 Euro für insgesamt 64 AHDs. In  diesem Jahr unterstützen die Gesetzlichen Krankenkassen in Hessen 67 AHDs mit 3.670.500,53 Euro“, so Claudia Ackermann abschließend.

Zusatzinformationen für die Medien:

Gesetzliche Grundlage für die Förderung der Ambulanten Hospizdienste ist § 39a Sozialgesetzbuch V (SGB V). Danach werden die AHDs auf Basis der jeweilig erbrachten Leistungseinheiten und unter Berücksichtigung der aktuellen monatlichen Bezugsgröße gefördert. Im Jahr 2013 beträgt der Förderbetrag je Leistungseinheit 296,45 Euro (2012 = 288,75 Euro).

Kontakt

Heike Kronenberg
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Hessen

Tel.: 0 69 / 96 21 68 - 20
E-Mail: heike.kronenberg@vdek.com