Die Verbände der Pflegekassen in Hessen haben flächendeckend mit ca. 500 privatgewerblich organisierten Pflegediensten und vielen freigemeinnützigen Pflegediensten der Liga der Freien Wohlfahrtspflege ein gutes Verhandlungsergebnis zu den häuslichen Betreuungsleistungen erzielt.
„Bereits in diesem Jahr können deshalb viele pflegebedürftige Versicherte verbesserte Pflegeleistungen in der häuslichen Betreuung in Anspruch nehmen, um sich zu Hause besser zurecht zu finden“, so Claudia Ackermann, Leiterin der vdek-Landesvertretung Hessen.
Diese pflegerischen Betreuungsmaßnahmen werden neben der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung von ambulanten Pflegediensten erbracht. Hierbei geht es um die Unterstützung, Begleitung und sonstige Hilfen im häuslichen Umfeld der Pflegebedürftigen und ihrer Familien.
Pflegebedürftige Versicherte können diese Leistungen mit einem Pflegedienst vereinbaren. Abhängig von ihrer Pflegestufe übernehmen die Pflegekassen zusätzliche Kosten bis zu folgenden monatlichen Höchstbeträgen:
- Ohne Pflegestufe – bis zu 225 Euro
- Pflegestufe I - bis zu 215 Euro
- Pflegestufe II - bis zu 150 Euro.
Die Abrechnung bis zum jeweiligen Höchstbetrag wird direkt zwischen dem ambulanten Pflegedienst und der Pflegekasse abgewickelt. Sofern die Kosten darüber hinausgehen, muss der Versicherte diese direkt übernehmen.
Zusatzinfo für die Redaktionen:
Nachfolgend erhalten Sie weitere Informationen und einige Beispiele für häusliche Betreuungsleistungen.
Gesetzliche Grundlage: Der gesetzliche Rahmen ist im Sozialgesetzbuch (Elftes Buch (SGB XI), § 124) geregelt und gilt bis zur Neuregelung des sog. Pflegebedürftigkeitsbegriffs.
Anspruchsberechtigung: Anspruchsberechtigt sind Versicherte ohne Pflegestufe mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz sowie Pflegebedürftige der Pflegestufen I und II.
Begleitung: Unterstützung von Aktivitäten im häuslichen Umfeld, die dem Zweck der Kommunikation und der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte dienen, z. B. Spaziergänge, Begleitung zum Friedhof oder Ermöglichung des Besuchs von Verwandten und Bekannten.
Beschäftigung: Unterstützung bei der Gestaltung des häuslichen Alltags insbesondere durch Hilfen zur Entwicklung und Aufrechterhaltung einer Tagesstruktur oder Unterstützung bei Hobby und Spiel.
Beaufsichtigung: Sonstige Hilfen, bei denen aktives Tun nicht im Vordergrund steht, z. B. Anwesenheit einer Betreuungsperson, um emotionale Sicherheit zu geben, oder Beobachtung des Pflegebedürftigen zur Vermeidung einer Selbst- oder Fremdgefährdung.
Kontakt
Heike Kronenberg
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Hessen
Tel.: 0 69 / 96 21 68 - 20
E-Mail: heike.kronenberg@vdek.com