Ab 2014 mit der Elektronischen Gesundheitskarte (eGK) zum Arzt/Zahnarzt

Wer seiner Krankenkasse noch kein Foto für die eGK geschickt hat, sollte dies schnellstens nachholen. Denn ab Januar 2014 gilt grundsätzlich nur noch die neue eGK als gültiger Nachweis für die Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen. „Ab dem 1.1.2014 kann der Arzt oder Zahnarzt das Vorlegen der elektronischen Gesundheitskarte verlangen“, berichtet Claudia Ackermann, Leiterin der vdek-Landesvertretung Hessen.

 

Mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung wurde vereinbart, dass die alte Krankenversichertenkarte zum 31.12.2013 ihre Gültigkeit verliert. Die neue eGK wird erstellt, sobald der Versicherte sein Foto an die Krankenkasse geschickt oder im Internet bei seiner Krankenkasse hochgeladen hat.

 

Wer ab 1.1.2014 mit seiner alten Krankenversichertenkarte zum Arzt/Zahnarzt geht, muss innerhalb von zehn Tagen nach Behandlung einen gültigen Versicherungsnachweis vorlegen. Andernfalls kann der Arzt/Zahnarzt die Behandlungskosten privat in Rechnung stellen.

 

Kontakt

Heike Kronenberg
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Hessen

Tel.: 0 69 / 96 21 68 - 20
E-Mail: heike.kronenberg@vdek.com