Ab 1.1.2014 neue Rechengrößen in der Sozialversicherung

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) in Hessen informiert: Die jährlich festgelegten sog. Rechengrößen in den einzelnen Sozialversicherungsbereichen wurden durch eine Verordnung der Bundesregierung für 2014 angepasst. Die Rechengrößen legen neben der Versicherungspflichtgrenze, bis zu deren Höhe die Pflicht zur Versicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse besteht, fest, bis zu welcher Bruttoeinkommenshöhe das Einkommen beitragspflichtig ist. Die Rechengrößen werden jährlich an die Einkommensentwicklung in Deutschland angepasst.

 

In den Sozialversicherungsbereichen der Kranken- und Pflegeversicherung gelten ab 1.1.2014 folgende Werte:

Sozialversicherungsbereich jährlich in Euro monatlich in Euro

Kranken- und Pflegeversicherung

Versicherungspflichtgrenze

53.550,00 4.462,50

Kranken- und Pflegeversicherung

Beitragsbemessungsgrenze

48.600,00 4.050,00

 

Zusätzlich wurde die Bezugsgröße in der Sozialversicherung, die z. B. für die Berechnung der Zuzahlungsgrenzen für gesetzlich Versicherte herangezogen wird, angepasst. Der Wert für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung liegt bundeseinheitlich bei monatlich 2.765 Euro (2013: 2.695 Euro)

Kontakt

Heike Kronenberg
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Hessen

Tel.: 0 69 / 96 21 68 - 20
E-Mail: heike.kronenberg@vdek.com