Gesetzliche Krankenkassen in Hessen fördern die Selbsthilfe im Jahr 2014 mit 3,2 Mio. Euro

Antragsfrist endet am 31. März 2014

Selbsthilfegruppen (SHGen)1), Landesverbände der Selbsthilfe (SH-LVs)1) und Selbsthilfe-Kontaktstellen (SHKen) in Hessen werden auch im Jahr 2014 von der "Arbeitsgemeinschaft GKV-Selbsthilfeförderung in Hessen (ARGE)" gemeinsam gefördert. Die Antragsfrist endet am 31. März 2014.

900 Selbsthilfegruppen, die sich mit chronischen Erkrankungen beschäftigen, haben im Jahr 2013 eine pauschale Förderung von der Arbeitsgemeinschaft GKV-Selbsthilfeförderung in Hessen erhalten. Für das Förderjahr 2014 wird von der ARGE GKV-Selbsthilfeförderung in Hessen eine ähnliche Zahl von Anträgen erwartet.

Insgesamt werden für die verschiedenen Selbsthilfe-Ebenen im Jahr 2014 3,2 Mio. Euro an Fördergeldern der Gesetzlichen Krankenversicherung in Hessen zur Verfügung gestellt. Das entspricht einem Förderbetrag je hessischem Versicherten von 0,62 Euro.

Von diesem Gesamtförderbetrag fließen 1,59 Mio. Euro in den kassenartenübergreifenden, gemeinsamen Finanztopf. Hieraus werden – nach Abzug eines 20-prozentigen Abschlages für die Förderung der Bundesorganisationen der Selbsthilfe  -  die pauschalen Fördermittel für die Selbsthilfeebenen  in Hessen zur Verfügung gestellt.

Neben dieser kassenartenübergreifenden Förderung (= Pauschalförderung) stehen weitere 1,59 Mio. Euro im Rahmen der kassenindividuellen Förderung projektbezogen zur Verfügung. 

Allen im Jahr 2013 geförderten SHGen, SH-LVs und SHKen, wurden im Dezember 2013 die Antragsunterlagen zur kassenartenübergreifenden Förderung für 2014 zugesandt.

Anträge auf kassenindividuelle Förderung können bei den jeweiligen Gesetzlichen Krankenkassen und deren Verbänden angefordert werden. Die Namen und Kontaktdaten der Ansprechpartner/innen der einzelnen Kassen/-arten sind im Internet unter www.GKV-Selbsthilfefoerderung-he.de nachzulesen.

Antragsfrist kurz vor dem Ablauf

Selbsthilfegruppen und Landesverbände der Selbsthilfe in Hessen, die für dieses Jahr pauschale Fördergelder für ihre administrative Arbeit benötigen, können bis zum 31. März 2014 einen entsprechenden Antrag bei der Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfe stellen. Die Anschrift der ARGE lautet:

GKV-Selbsthilfeförderung Hessen

Postfach 1533

61285 Bad Homburg

Antragsformulare für die kassenartenübergreifende Gemeinschafts-förderung können unter www.GKV-Selbsthilfefoerderung-he.de heruntergeladen werden und sind zusätzlich bei der ARGE, den Dienststellen der Gesetzlichen Krankenkassen in Hessen sowie den Selbsthilfe-Kontaktstellen in Hessen erhältlich.

1) gesundheitsbezogene Selbsthilfe lt. Krankheitsverzeichnis

Kontakt

Heike Kronenberg
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Hessen

Tel.: 0 69 / 96 21 68 - 20
E-Mail: heike.kronenberg@vdek.com